Dort, wo der Ostwind vom Meer auf die wilden Felsen der Gebirge trifft und die Äste in den Böen knarren, dort liegt die alte Burg Kaltberg.
Hier - zwischen dunklen Wäldern und klaren, kalten Gebirgsseen - leben mutige Menschen; mit harten, vom rauen Wetter in den Bergen gegerbten Gesichtern.
Geschichte
Kaltberg wurde vor vielen Generationen erbaut, um als Pfalz zum Schutze der Region und Reisender auf dem Wege zum östlichen Meer zu dienen.
Der steinerne Bau, welcher nie dem reinen Prunk dienen sollte, erstreckt sich auf einem Bergrücken, welcher sich über einem kleinen Bergsee erhebt.
Rund um die Burg ausgebreitet liegen Weizenfelder und Weiden für das Vieh, mit dem die Bevölkerung Kaltbergs seinen Lebensunterhalt bestreitet.
In späteren Zeiten erreichten die Grafen, welche über die Burg herrschten beträchtlichen Reichtum, als man auf Eisen und Silber in den Bergen stieß und Stollen tief in den Fels trieb.
Als die Minen jedoch erschöpft waren, verblasste der Glanz und die Burg verfiel immer mehr.
Und da dem Herrscherhaus Erben ausblieben und die Linie schließlich ausstarb, fiel die Burg bald an Jerusalem, welches wenig Interesse an dieser Ruine im Norden hatte und so nahm eine ruhmreiche Zeit ihr Ende.
Die Menschen jedoch behielten ihren Stolz und ihre Willenskraft.
Beschreibung
Die meisten Häuser des einfachen Volkes bestehen aus dem Holze der Fichten, welche auf den Berghängen wachsen, Bruchsteinen und verputztem Reisig.
Gegen die kalten Winde aus den Bergen sind vor jeder Fensteröffnung hölzerne Läden befestigt.
Die Burg selbst, welche nur über einen schmalen Weg zu erreichen ist, der auf einem steinernen Steg zum Haupttor führt, wurde hauptsächlich aus Ziegeln, Granit und Bruchsteinen errichtet.
Die Mauern, welche die Anlage rund um den Innenhof umringen, liegen auf den Graten, welche das Tal überschatten.
Der Haupttrakt beinhaltet Waffenkammern und Baracken, kleinere Stallungen, um im Belagerungsfall die Versorgung sicherstellen zu können und Lager, welche es der Besatzung ermöglichen über mehrere Monate stand zu halten.
Des weiteren befinden sich die Bannerhalle, der Thronsaal, Speisesäle und Küchen, Gebäude für Bedienstete und eine Kapelle innerhalb der Mauern.
Der Hauptturm jedoch ist das größte Gebäude und beinhaltet die Gemächer des Grafen und seiner Familie.
Um die Wärme der wenigen Kamine innerhalb der Räume zu halten, sind auch hier die Fenster meist nur klein und zumeist von Läden verschlossen.
Glauben
Die Gottesdienste in den Kapellen Kaltbergs folgen dem christlichen Beispiel. Das Oberhaupt hier ist der Prior.
Der Glaube hier wird weniger prachtvoll ausgelebt, was sich in den schlichten Gotteshäusern wiederspiegelt.
Gegenwart
Das stolze Haus Hohenstein galt immer als treuer Vasall und Verbündeter der Herrin von Greifenstein.
Nach dem Sieg im Bürgerkrieg, welcher nach dem wenig ruhmreichen Verschwinden des Papstes und dem Diebstahl des Kirchenschatzes entbrannte und treuen Diensten über Generationen hinweg, ernannte Lady Cheresar sie zu den neuen und ewigen Herrschern über die Burg und deren Ländereien.
Das Haus Hohenstein machte es sich zur Aufgabe die Festung wieder in altem Glanz erstrahlen zu lassen.
Leitspruch
Würde und Ehre
Insignien und Banner
Seitdem das Haus Hohenstein die Burg übernommen hat, ziert ein neues Banner die Zinnen und weht von den Türmen.
Auch ihre Truppen tragen es voller Stolz
Das Banner ziert ein stilisierter blauer Hirsch auf weißem, oder silbernen Grund.
Rechtsprechung
Die Gerichtbarkeit liegt beim Fürsten der Burg, oder seinem Stellvertreter
Gesetze und deren Umsetzung werden in einem kleinen Rat beschlossen
Allgemeines Gesetzbuch
§1 Gesetzgeber
- §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Herrschaftsbereich der Burgherr.
- §1.2 Gesetze, die vom Rat beschlossen wurden, müssen vom Grafen bestätigt werden.
§2 Gültigkeitsbereich
- §2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Herrschaftsbereich der Burg Kaltstein.
- §2.2 Jeder, der sich innerhalb deHerrschaftsgebietes befindet, unterliegt diesen Gesetzen.
§3 Zutritt zum Herrschaftsgebiet
- §3.1 Fremden dürfen die Burg und deren unmittelbare Umgebung nur in Begleitung eines Bürgers betreten.
- §3.2 Der Zutritt zu nicht öffentlichen Bereichen ist Fremden strengstens untersagt.
§4 Waffen
- §4.1 Fremden ist das offene Tragen von Waffen und Rüstungen innerhalb der Burg und seinem nahen Umfeld untersagt.
- §4.2 Der bewaffnete Angriff auf einen Bürger ist verboten.
§5 Persönliches Eigentum
- §5.1 Das Eigentum von anderen ist zu achten. Es darf weder mutwillig beschädigt, oder gar entwendet werden.
§6 Steuern
- §6.1 Jeder Bürger ist verpflichtet Abgaben in Form von Gold zu entrichten.
- §6.2 Die Höhe der Abgabe ist (soweit keine Änderungen vorgenommen werden) auf 80 Taler festgelegt.
- §6.3 Die Abgaben werden ein mal wöchentlich entrichtet und müssen beim Burgherren, oder einem Stellvertreter abgegeben werden
§7 Bauvorhaben
- §7.1 Bei jedem Bauvorhaben ist darauf zu achten, dass es sich größtmöglich in die Natur einfügt.
- §7.2 Gebäude müssen sich in das Gesamtbild der Stadt einfügen. Eine Nichteinhaltung der Bauvorgaben wird durch Abriss geahndet.
- §7.3 Abgeholzte Bäume müssen an anderer Stelle ersetzt werden.
§8 Wehrpflicht im Kriegsfall
- §8.1 Die militärische Stärke Kaltsteins dient nur der Verteidigung. Ausnahme bildet der Bündnisfall
- §8.2 Im Verteidigungsfall ist jeder Bürger verpflichtet zu den Waffen zu greifen und den Feind zurück zu schlagen.
- §8.3 Im Bündnisfall fällt die militärische Entscheidungsgewalt an Greifenstein.
§9 Strafgesetz
- §9.1 Das Strafmaß richtet sich nach Vergehen und dessen Schwere.
- §9.2 Bestrafungen reichen von Geldbußen über Arbeitslager, bis hin zur Verbannung aus dem Herrschaftsgebiet, oder sogar dem Tod
Die Geschichte der Burg und des Herrscherhauses wird hier weitergeführt, weshalb ich bitte auf Kommentare zu verzichten, da diese sonst durch das Team entfernt werden