Das Bündnis zwischen Minga und dem Fürstentum Greifenstein

Schon lange führten die Diplomaten Greifensteins mit dem Stadtherren Mingas, Vincent Wenzel, diplomatische Gespräche. Einige mögen sagen, dass die Beziehung zwischen Minga und dem Fürstentum Greifenstein nicht immer so gut war wie in der heutigen Zeit. Doch seit Minga sich von einigen Städten politisch distanzierte und die diplomatischen Gespräche zwischen Minga und Greifenstein immer besser verliefen, entschloss man sich eines Tages dazu ein Bündnis einzugehen.

Sowohl Minga als auch alle Städte im Fürstentum Greifenstein waren Städte, welche sich nicht dem sogenannten „Bund der Ordnung“ anschlossen. In dieser Hinsicht waren sie eine der wenigen Städte, welche sich von dem Bund fern hielten…abgesehen von den Anhängern des Chaos’ natürlich. Sie bildeten eine Art Neutralität zu den meisten Städten auf, welche dem „Bund der Ordnung“ angehörten und versuchten diese Neutralität so gut es ging zu bewahren.

In den Gesprächen zwischen den Städten sprachen sie über die verschiedenen Arten von Bündnissen und welche sie eingehen wollten. Sie klärten Einzelheiten und schrieben einen Vertrag nieder.

Minga und das Fürstentum Greifenstein einigten sich darauf ein militärisches Bündnis und ein wirtschaftliches Bündnis einzugehen, so wie eine religiöse und humanitäre Union der zwei Städte.

Nach vielen Gesprächen und Treffen wurde der Vertrag von Vincent Wenzel und Cheresar von Greifenstein unterschrieben.

Präambel

Dieser Vertrag wird zwischen der Grafschaft Minga, so wie dem Fürstentum Greifenstein geschlossen. Unterschrieben wird der Vertrag von dem Stadtherrn Mingas, Vincent Wenzel und der Stadtherrin Greifensteins, Cheresar von Greifenstein.

Cheresar von Greifenstein

Vincent Wenzel

Der Vertrag umfasst ein militärisches Bündnis, ein wirtschaftliches Bündnis so wie eine religiöse und humanitäre Union der zwei Städte.

Das militärische Bündnis

(1) Die aufgeführten Parteien dürfen keine Stadt angreifen, welche mit der jeweils anderen Partei in einem Bündnis ist.

(2) Die Bürger der aufgeführten Parteien dürfen keine Bürger der jeweils anderen Partei körperlich angreifen.

(3) Sollte eine der aufgeführten Parteien durch Dritte angegriffen werden, muss die jeweils andere Partei die angegriffene Stadt durch Ressourcen (Soldaten, Waffen, Nahrung) unterstützen.

(4) Es ist vorgesehen, dass die Soldaten der beiden Parteien mindestens zweimal im Jahre zusammentreffen und militärische Übungen durchführen.

Das wirtschaftliche Bündnis

(1) Wenn Kaufmänner der beiden Parteien verhandeln, müssen sie darauf achten die Preise für ihre Waren möglichst günstig zu halten. Sie dürfen ihre Ware an die jeweils andere Partei nicht für mehr Taler verkaufen, als sie die Ware an andere Städte verkaufen.

(2) Es ist vorgesehen, dass sich die beiden aufgeführten Parteien bei dem Zahlen der Abgaben unterstützen.

(3) Marktstände sind für die Bürger der beiden aufgeführten Parteien in der jeweils anderen Stadt kostenlos zu mieten.

(4) Sollte eine der hier aufgeführten Parteien in die Situation kommen, keine Nahrung mehr für ihre Bürger ausgeben zu können, muss die jeweils andere Partei die Stadt durch Nahrungsgüter unterstützen.

Die religiöse und humanitäre Union

(1) Sollte ein Gottesdienst von einer der beiden Parteien abgehalten werden, dürfen und sollten die Bürger der jeweils anderen Partei an diesem Gottesdienst teilnehmen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine private Angelegenheit handelt, welcher man ausschließlich mit einer Einladung beiwohnen kann.

(2) Bürger der aufgeführten Parteien haben stets die Möglichkeit sich medizinische Hilfe bei der jeweils anderen Partei zu suchen.

(3) Beide Parteien treffen sich mit einer Delegation alle vier Monate, um Feste, Handelsabkommen, Gottesdienste und politische Angelegenheiten zu besprechen.

(4) In beiden Städten sollte möglichst schnell nach Vertragsunterzeichnung eine Botschaft der jeweils anderen Stadt errichtet werden.

Definitionen und Verstöße gegen die aufgeführten Vertragsregeln

Definition „Körperlicher Angriff“: Wenn eine Person willentlich eine andere Person körperlich angreift, also dem Körper Schaden zufügt, bezeichnet man dies als einen „körperlichen Angriff“. Dazu zählt: jemanden zu schlagen, boxen, treten, stoßen, anzuspucken, oder mit einer Waffe zu verletzen.

Definition „Ein Angriff durch Dritte“: Als Angriff durch Dritte zählt hier eine Kriegserklärung oder auch ein militärischer Angriff von verfeindeten Soldaten.


Ein Verstoß gegen die aufgeführten Vertragsregelungen führt dazu, dass beide Parteien die Möglichkeit haben das Bündnis ohne triftigen Grund zu verlassen.

Sollte ein Bürger von einem Bürger der jeweils anderen Partei auf eigenem Boden angegriffen werden, hat die angegriffene Partei das Recht den Bürger festzunehmen. Der Bürger sollte jedoch (wenn möglich) möglichst schnell in die Heimatsstadt ausgeliefert werden.

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