Gabilgathol (deutsch = „Große Festung“) ist eine konstitutionelle Monarchie, die gegründet wurde, um die Hochzwergenrasse zu vereinen und zu repräsentieren. Die Farben Orange und Schwarz repräsentiert die Einheit der Zwerge unter ihrem Banner, welcher gemeinsame Religion, Kultur und Ideale vereint. Die Zwerge des Imperiums verehren ihre Ahnen, von denen jeder einen anderen Aspekt der Zwergenkultur repräsentiert oder Lehren, die weitergegeben wurden.
Geschichte
Geschichte vor Gabilgathol:
Seit vielen Jahren lebten die Vorfahren der Gründer von Gabilgathol in einer riesigen Zwergenstadt. Die Stadt war reich und mächtig und niemand wagte es, sich mit den Zwergen anzulegen. Bis auf ein Volk: Die Orks. Diese hatten schon lange vor, die Stadt zu plündern und einzunehmen, aufgrund ihres Reichtums. Die Zwerge wurden nicht mehr rechtzeitig informiert und die hinterhältigen Orks stürmten eines Tages die Zwergenfestung. Die Zwerge konnten sich allerdings ewig in ihrer Stadt verschanzen, da sie genug Nahrung gebunkert hatten und große Felder unter der Erde, die mit Lichtern der Elfen beleuchtet wurden. So blieb den Orks nichts anderes übrig als die Stadt zu stürmen.
Man merkte schnell, dass die Zwerge ihre Stadt sehr durchdacht geplant hatten, da diese sehr einfach zu verteidigen war. So wurde schon ein guter Teil der Orkarmee vernichtet. Die Orks rückten immer weiter vor, es waren einfach zu viele. Die Zwerge beklagten viele Verluste, darunter auch viele Clanführer. Nachdem der Eingang fiel, flohen die übrigen Zwerge in den Thronsaal. Dort forderte der König einen Anführer der Orks zu einem fairen Zweikampf auf, aber der Ork lachte nur und ignorierte seine Aufforderung. Die Orks griffen ein letztes Mal an. Im Kampfgetümmel starben ein dutzend Zwerge aber die Übrigen und der König hielten sich wacker. Mit dabei waren nur noch ein paar Krieger. Selbst Alte, Frauen und Kinder wurden von den Orks nicht verschont. Als nun auch der beste Freund des Königs fiel, wurde dieser zornig, sodass man ihn im tiefsten Punkt des Berges hören konnte. Er rannte auf den Anführer zu und schlug ihm mit einem Schwung den Kopf ab. Die restlichen paar Orks flohen. Der tapfere König aber starb in der darauffolgenden Nacht an seinen Verletzungen. Die letzten Zwerge, einige darunter auch die Gründer Gabilgathols, mussten nun notgedrungen die Stadt verlassen, da die Orks nicht aufzuhalten waren. So überlegte man sich einen Plan. Er gefiel ihnen allen nicht, aber es war ihre einzige Lösung. Die Zwerge rissen sämtliche Gänge ein und der Berg kollabierte. Sämtliche Orks wurden lebendig begraben. Die Stadt war nun zwar unbewohnbar, aber sie ist nie in die Hände der Orks gefallen. Die übrigen Zwerge machten sich auf Wanderschaft um eine neue, noch prachtvollere Stadt zu gründen. Nach einer langen Suche nach einer perfekten neuen Heimat, gründeten sie Gabilgathol. Sie schworen den Orks Rache und bauten die Stadt mit dem Hintergedanken, sie uneinnehmbar zu machen und bis auf den letzten Tropfen Blut zu verteidigen.
Gabilgathol in der Zeit des Königs Thorin
Der damalige König Thorin Hammerfaust, der Gabilgathol mit seinen Gefährten gründete begann eine prachtvolle Zitadelle zu erbauen, die jeden Angriff standhalten sollte. Doch nach dem Krieg mit den Eisenzwergen begann sich die Stadt zu wandeln. Es entstand Unmut nach dem verlorenen Krieg, als jener König darauffolgend dem Chaos unsere Stadt bekanntmachte und unsere Geheimnisse ihnen unterbunden hatte, wurde die Anklage des Königs veranlasst. Eine Anklage mit verheerender Wirkung. Als die Ratssitzung zur Absetzung begann dieser König, seine Freunde als Verräter zu beschimpfen und sich gegen seine Freunde zu stellen, die ihn zwar Anklagten aber nicht um ihn zu verraten, sondern um Gabilgathol vor dem Chaos zu schützen. In dieser Ratssitzung zeigte sich ein ungeheuer auf, das ungeheuer eines Eisenzwerges als treuer Gefährte des Königs. Der König ruft in diesem Moment den Notstand aus und hinrichtete den Eisenzwerg, vor allen Bewohnern Gabilgathols hin. Seinen Freunden schenkte er die Gnade, die die ein wahrhaftiger Ahne nur vermuten mag. Er würde nun in den Wäldern Parsifals nach einem neuen Zuhause suchen und die Stadt seinen Freunden, die ihm verrieten, übergeben. Legenden besagen, dass Thorin Hammerfaust wieder komme, sollte Gabilgathol ins Chaos gestürzt werden.
Regierung:
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Große Rat
Der Große Rat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen
- Hochzwergenfürst
- Gemahlin des Hochzwergenfürsts
- Berater des Hochzwergenfürsts
- Gouverneure, sofern vorhanden
- Clanführer, sofern vorhanden
- Außenpostenführer, sofern vorhanden
- Hochzwerge, die vom Hochzwergenfürst noch an ihren Lebzeiten zum Ahnen ernannt wurde.
Dieser Rat repräsentiert das Volk. Sie sind das zweite Organ nach dem Hochzwergfürsten.
Hochzwergenfürst
Der Hochzwergenfürst von Gabilgathol ist der einzige Anführer und die höchste Autorität innerhalb des Imperiums. Die vom letzten Hochzwergenfürsten beauftragten, die mit der mit der Rolle verbundenen Macht betraut ist, genießt unter ihresgleichen einen hohen Status und Respekt. Der Hochzwergenfürst ist dafür verantwortlich, das gesamte Imperium zu beaufsichtigen und Berater zu ernennen, der sie bei der Verwaltung der alltäglichen Aspekte der Nation unterstützt und berät. Der Titel wird bis zum Tod gehalten und hat daher keine zeitliche Begrenzung.
Marschall
Der Marschall von Gabilgathol ist der Chef aller Wachen der Zwergennation. Die Person, die diesen Titel trägt, hat die Aufgabe, die Sicherheit und Stabilität zu überwachen. Er ist ebenso für die Sicherheit des Hochzwergenfürsten, seiner Familie und seinen Beratern verantwortlich. Dieser Titel wird vom Hochzwergenfürst ernannt und wird gehalten, bis der Marschall entfernt oder ersetzt wird.
Verwalter
Der Verwalter von Gabilgathol ist der oberste Verwalter des Zwergenreiches. Die Person, die diesen Titel trägt, ist mit der Regulierung der Steuern und der Verteilung von Häusern und Grundstücken beauftragt und hat normalerweise einen wirtschaftlichen Hintergrund. Dieser Titel wird vom Hochzwergenfürst ernannt und wird gehalten, bis dieser entfernt oder ersetzt wird.
Kanzler
Der Kanzler von Gabilgathol ist der Außenminister des Reiches und der Ratsvorsitzende des Clanrates. Vom Hochzwergenfürst ernannt, ist die Person, die den Titel trägt, sowohl in der Diplomatie als auch in der Beratung versiert. Da der Titel vom Hochzwergenfürst erteilt, bleibt die Position so lange bestehen und gehalten bis dieser entfernt, ersetzt oder der Hochzwergenfürst verstirbt.
Kriegsherr
Der Kriegsherr ist der Befehlshaber der Armee, nach dem König. Er ist für die Sicherung des Imperiums verantwortlich, er führt Kriege an, verteidigt den Berg mit seinem Leben und kümmert sich um die Strategische Ausbildung und Ausstattung des Berges.
Die Ahnen in Gabilgathol:
Skjur Onstir
Die Schneewanderin Skjur Onstir ist eine der Ahnen der Zwerge, welche wohl mit einem der bekanntesten und vor allem beliebtesten Festen innerhalb des Zwergenreiches Gabilgathol geehrt wird. Jedoch muss gesagt sein, jede Stadt huldigt der Schnee Wanderin auf ihrer eigenen Weise.
Die Geschichte
Die Geschichte um Skjur Onstir ist eine über signifikante Selbstlosigkeit und Fürsorge. Wie vielen bewusst gab es um 800 v.C. Zwerge in allen Landen und auch jene die nicht unter einem Berg lebten. Zu den Zeiten in welchen viele Zwerge einst in den Landen verteilt lebten, da entstand die Geschichte der Skjur Onstir.
Die Geschichte begann zu einer Zeit lange vor dem heutigen Tage als die Hochzwergen-Reiche noch nicht waren. Es zwar zu jener Zeit als eine lange und vor allem aber harte Dürrezeit gefolgt wurde von einem der bislang stärksten Winter.
Durch die Dürre geschah es, dass die Lager und Vorräte der einzelnen Stämme und Dörfer nicht ausreichend gefüllt waren wie eigentlich notwendig.
Einige unsere Vorfahren wussten bereits zum Umschwung von Sommer auf Herbst, dass die Vorräte für den Winter nicht ausreichen würden und es sehr knapp werden würde. So gab es eben einige Stämme die sich der Problematik durchaus bewusst waren und mit dem Rationieren von Vorräten begannen.
Jedoch gab es auch jene, welche diese Knappheit ignorierten oder nicht wahrnahmen. Und es waren eben jene welche weiter schlemmten und kleinere Feste oder Gelage veranstalteten.
Und so geschah es, dass der Winter genau diese Zwerge am härtesten traf. Und nicht nur das, nun war es sogar noch einer der härtesten und kältesten Winter an die sich ein mancher Zwerg erinnern konnte.
Es dauerte nicht lange nach Einbruch des Winters als auch die letzten Stämme und Dörfer begannen ihre letzten Vorräte zu Rationieren, um so hoffentlich den Winter noch zu überstehen.
Doch leider hat die fehlende Voraussicht dafür gesorgt, dass die Lager zu erschöpft waren und so geschah was geschehen musste: Die Vorräte waren komplett leergefegt…
Was tat man nun? Nun die meisten schlachteten ihr letztes Vieh doch auch dies hielt nicht lang.
Auch jene begannen früher oder später zu hungern.
Und so geschah es, dass kurz vor dem Ende des Winters die kleinen Stämme und Dörfer der Zwerge hungerten und um ihre Existenz kämpfen mussten mit aller Kraft.
Eine knappe Woche verging bis die ersten Zwerge in den Stämmen krank wurden und vor Schwäche bettlägerig wurden.
Kurz bevor es zu spät ward und die Zwerge sich isoliert hatten und damit abgeschlossen hatten diesen Winter nicht zu überstehen, geschah das unvorstellbare…
Erzählung einer Zwergenfamilie über die Ereignisse
"Diese besondere Nacht verging wie jede andere Nacht in der vorherigen Woche. Alle Lagen sich zusammen geknüllt in die vermeidlich wärmste Ecke des wärmsten Zimmers und legten wie üblich ihre Decken über einander, unsicher ob wir an dem morgigen Tag aufstehen würden.
Die kalte Nacht verging und am Morgen wachte ich als erstes auf und bemerkte das bis dahin undenkbarste zu dieser schwierigen Zeit. Ich konnte ein Ofenfeuer hören und fühlen. Es war deutlich wärmer in der Wohnung als zuvor, es musste ein Feuer gewesen sein. So ging ich in unseren Wohnraum und was sahen meine Augen….
Dort war der Kamin entfacht mit einem warmen Feuerchen, direkt daneben auf unserem Esstisch ein Festmahl was wir so lange nicht mehr gesehen hatten. Ich begann meine Familie zu wecken und wir aßen das Essen welches seit langem Ersehnt ward! Anschließend durchsuchten wir jeden Winkel und bemerkten, dass auch unsere Vorratskammer soweit gefüllt war, dass wir zumindest den Winter überstehen würden. Auch neues Saatgut für das nächste Jahr konnten wir in unserem Lager finden!
Es war wie ein Wunder.“
eine Wanderin?
Das wunderlichste an diesem Winter ist nicht etwa, dass eine Familie vor dem glatten Untergang und verhungern gerettet wurde. Denn es berichteten mehrere individuelle Stämme, dass sie ein solches Wunder auch an Ihren Dörfern erleben durften.
Einige Zwerge behaupteten sogar eine wunderliche zwergische Wanderin gesehen zu haben welche durch die einzelnen Häuser wanderte und dort irgendeine Magie zu sehen war. Doch die meisten vermuten, dass jene Wanderin eher eine Einbildung der Zwerge war welche durch ihr starkes Fieber hervorgerufen wurde.
Die Rituale
Da dies Wunder jedoch so unerklärbar schien, begannen später viele Zwerge an das Bild der Wanderin zu glauben. Zudem etablierten sich darauf hin Rituale, um eine erneute Ankunft der Wanderin zu feiern. Diese haben sich über die Jahre etabliert und in welchen Stämmen genau es begann ist unklar, entsprechend können sich die Rituale von Stadt zu Stadt natürlich unterscheiden. Dennoch bereiten sie alle die Ankunft der Wanderin vor, damit sie irgendwann ihren Dank und ebenso den ihrer Ahnen der Wanderin mitteilen können.
Die gängigsten Rituale wären:
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Verteilen von Schnee vor den Türen der Häuser und den Hallen der Zwerge
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Kerzen werden im ganzen Dorf aufgestellt
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Es wird ein großes Feuer errichtet welches mit der ganzen Stadt angezündet wird. Meist wird in der Nähe dieses Feuers eine Art Markt aufgebaut
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Die Stadt und ihre Bewohner errichten einen großen Haufen aus allen erdenklichen Reichtümern und Schätzen
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Es werden in der Zeit mehrere Festmähler veranstaltet, es gehört zum guten Ton so viel Familie, Freunde und Nachbarn einzuladen wie die Schatzkammer erlaubt. Besonders die großen Zwergenstädte laden gerne auch die Königshäuser anderer Städte ein.
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Verschenken von allerlei Essen und Schätzen an Freunde, Familie oder Nachbarn
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Einige wenige Städte veranstalten sogar Eisbär-Kämpfe
Die Zwergenclans bzw. Distrike:
N/A
N/A
Die Armee
Die Zwergenlegion, Verteidiger Gabilgathols, Hüter des Volkes. Der einzige Zweck der Zwergen-Legion ist, um das Reich zu schützen und ihm zu dienen. Die Legion ist bekannt für ihre bemerkenswerte Ordnung und Disziplin, ihr exzessives Training und ihre präzise Ausführung.
Hierachie
Großmarschall
Der Großmarschall ist nach dem König der Anführer der Zwergenlegion. Von ihm wird zu jeder Zeit erwartet, dass er seinen Untertanen ein Vorbild ist, mit Tapferkeit und ohne Feigheit führt. Alles, was er sagt, alles, was er befiehlt, wird eingehalten. Dem Großmarschall nicht zu gehorchen hat schreckliche Folgen.
Thane
Thanen sind vorbildliche Anführer und selbstbewusste tapfere Soldaten, sie nehmen Befehle direkt vom Großmarschall an und leiten sie an die unteren Ränge weiter. Es ist die Pflicht des Kommandanten, die Legion in Abwesenheit des Marschalls zu führen, die Ausbildung zu organisieren und Patrouillen zu leiten. Sie müssen nicht nur die gesamte Legion am Laufen halten, sondern auch ihre eigenen persönlichen Divisionen führen. Es kann immer nur zwei Thanen geben.
Langbart
Langbärte gehören zu den erfahrensten und diszipliniertesten innerhalb der Legion. Langbärte werden ausgewählt, um Offiziere zu werden, wenn keine geeigneten Thanen anwesend sind. Ehemalige Offiziere oder diejenigen, die den Rang Langbart oder höher in der Legion innehatten, können in diesen Rang zurückkehren, wenn sie sich entschließen, der Legion nach ihrer Pensionierung wieder beizutreten oder wenn sie zuvor ein Offizier waren, der zurückgestuft wurde.
Eisenbrecher
Der Eisenbrecher ist der Kern der Legion und der Anfangsrang innerhalb der Legion. Die angehenden Soldaten werden alle Grundlagen vermittelt, die sie für ihre militärische Laufbahn benötigen.
Hall of Fame der Legion
Legionäre haben die Chance auf einen Platz in der Hall of Fame, die sich in der Großen Halle der Legion befindet. Das ist keine leichte Aufgabe, denn ein Platz in der Hall of Fame ist schwer zu bekommen. Ein Soldat, der etwas leistet, das einer solche Ehre würdig ist, muss vom Großmarschall und beiden Thanen einstimmig nominiert werden. Danach bestimmt der Großkönig selbst, ob die Errungenschaft als legendär und historisch gilt. Bei Erfolg erhält der legendäre Soldat einen Platz in der Hall of Fame. Traditionell wird in der Legionshalle eine Zeremonie abgehalten, um eine Legende zu initiieren, die in der Hall of Fame verewigt wird.
Verfassung
Geschrieben vom Hochzwergenfürst Tologrim Hadari zur Sicherheit der Stabilität und der Neutralität
Artikel 1: Grundliegende Gesetze
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§1 Der Hochzwergenfürst von Gabilgathol ist der Oberste Anführer im Imperium der Hochzwerge und immer männlich.
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§1a Der Hochzwergenfürst von Gabilgathol ist auf Lebenszeit ernannt.
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§1b Sein Wort ist Gesetz und wird nicht angezweifelt. Ebenso ist er Oberster Befehlshaber der Armee.
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§2 Clans können aufgrund der Stabilität im Reich nicht toleriert werden. Die jeweiligen Gebiete der Clans werden in ihrer Spezialisierung als Distrikt genannt und sind einem Gouverneur untergeordnet.
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§2a Sollte die Stabilität wieder erreicht werden, werden die Clans wieder eingesetzt werden und jene vom Verwalter und dem Hochzwergenfürst Gebiete zu geteilt bekommen.
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§2aa Diese Gebiete müssen nach dem §5 im 2. Artikel Steuern gekauft werden. Der Wert richtet sich nach §4a und §4b im selbigen Artikel
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§3 Die Gemeinschaft des Berges, welche ausschließlich aus Hochzwergen besteht muss und wird sich immer Treu bleiben. Ein Verstoß gegen diese Treue ist, mit dem Tod gleichzusetzen.
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§3a Der Hochzwergenfürst legt das Strafmaß fest.
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§4 Der Hochzwergenfürst von Gabilgathol bedient sich an vier weiteren Beratern, dem Kanzler, der ihn bei Diplomatie berät. Dem Verwalter, der sich um die Grundstücke und Finanzen kümmert, dem Marschall, der die Sicherung des Berges gewährleistet und dem Kriegsherrn, der sich der Kriegsführung von Gabilgathol annimmt.
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§5 Bei Tod des Hochzwergenfürst, geht dieser Titel an einen von ihm vorab genannten Hochzwerg.
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§6 Der Berg beherbergt einen großen Rat. Angehörig in diesem Rat sind:
- Der Hochzwergenfürst
- Seine Gemahlin
- Berater des Hochzwergenfürst
- Gouverneure, sofern vorhanden
- Clanführer, sofern vorhanden
- Außenpostenführer, sofern vorhanden
- Hochzwerge die vom Hochzwergenfürst noch an ihren Lebzeiten zum Ahnen ernannt wurde.
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§6a Alle aufgezählten haben Anwesenheitspflicht.
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§6aa Sie können sich allerdings abmelden.
*§6b Der Kanzler führt stehts Protokoll
Artikel 2: Steuern
- §1 Der Verwalter ist der Verwalter aller Finanzen und Steuern im Imperium Gabilgathol.
- §1a Dieser Verwalter wird vom Hochzwergenfürst ernannt und ist ihm jederzeit treu, andernfalls kann er mit sofortiger Wirkung von seinem Amt enthoben werden und wird dem Verrat beschuldigt.
- §1b Dem Verwalter obliegt die Beratung und die Festlegung der Steuern und Finanzen beim Hochzwergenfürst. Er ist verpflichtet Abschnittsweise Berichte über die Finanzen des Staates zu überbringen.
- §1c Dazu obliegt dem Verwalter die Kontrolle der Grundstücke und Wohnungen sowie deren entstand Setzung.
- §2 Es werden keine generellen Steuern an den Bürgern erhoben.
- §3 Eigene Geschäfte müssen beim Verwalter angemeldet werden.
- §3a Sollte sich ein Geschäft in einem Distrikt oder Clan befinden darf der Gouverneur oder Clanführer entschieden ob dieses Geschäft förderlich ist.
- §3aa Er ist ebenso berechtigt Steuern zu erheben für das Geschäft.
- §4 Wohngebäude oder Grundstücke werden verkauft oder gemietet. Der jeweilige Gouverneur entscheidet darüber ob ein Bürger etwas kaufen oder mieten darf, sollte dies so sein unterrichtet der Gouverneur den Verwalter darüber.
- §4a Der Verkaufswert eines Wohngebäudes oder Grundstückes wird ermessen an der Lage, Größe und Arbeitsverhältnis. Den Verkaufswert legt der Verwalter fest.
- §4b Der Mietwert richtet sich nach der Lage, Größe und den Möbeln. Dieser kann mit dem Verwalter verhandelt werden.
- §5 Die Steuern für das Großreich werden in der Schatzkammer aufbewahrt und jede Woche neu gezählt.
Artikel 3: Arbeit und Berufe
- §1 Distrikte oder Clans führen eine Spezialisierung an und müssen diese auch anbieten.
- §2 Dabei beraten die Gouverneure oder Clanführer welche Rolle ein Bürger übernimmt.
- §3 Jeder Zwerg soll nach seinen eigenen Eigenschaften entscheiden können in welchem Distrikt er arbeitet
- §3a Sollten die Clans existieren, müssen jeweilige Zwerge den Beruf ausüben, der zu ihrem Clan passt.
- §4 Berufe können frei getroffen werden
- §4a Jedoch im Krieg oder Verteidigungsfall unterliegt es dem Kriegsherr wen er zu einer Militärakademie schickt.
- §5 Sklaven haben keinerlei recht ihre Arbeit sich aussuchen zu können.
- §5a Sklaven unterliegen keiner Garantie eine körperlich und selig sichere Arbeit abzulegen.
Artikel 4: Die Clans
- §1 Die Clans werden nur zugelassen, sofern die Stabilität im Reich gewährleistet, ist
- §1a Nur der Hochzwergenfürst darf die Cläne wieder einsetzen
- §1b erst dann gilt dieser Artikel. Andernfalls gilt Artikel 9.
- §2 Die Clans sind dazu verpflichtet einen Clanfürst zu benennen oder zu wählen
- §3 Die einzelnen Clans können eigene Hierarchien entwickeln, die aber dem Clanführer untergeordnet sind.
- §3a Sollte ein Clan einen Clanrat einberufen ist der Clanführer der Mächtigste dieses Rates.
- §3 Clans dürfen eigene Gesetze erlassen, jedoch dürfen sie keine Gesetze ändern oder ignorieren, die von dem Hochzwergenfürst erlassen worden sind.
- §3a Die Gesetze des Clans müssen vom Hochzwergenfürst und dem Clanfürst unterzeichnet werden.
- §3aa Sollte einer von den unterzeichneten Personen nicht unterschreiben ist das Gesetz nicht gültig.
- §4 Bei Heirat muss sich das Zwergenpaar für einen Clan entscheiden
- §4a wobei der Beruf bleibt
- §5 Die Clans sind befugt Gebühren für die Mitgliedschaft zu verlangen
- §6 Sollte sich ein Clan auflösen gehen alle Besitztümer an den Berg wieder zurück und sind somit dem Verwalter untergeordnet
- §6a Der Verwalter entscheidet, was diese Besitztümer dann für einen Zweck erfüllen
Artikel 5: Justiz
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§1 Es herrscht eine Unabhängige Justiz. Richter werden vom Hochzwergenfürst und dem Marschall ernannt
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§2 Beim Tribunal des Gerichtes muss der Hochzwergenfürst, alle Clanführer und der Hohe Richter anwesend sein.
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§2a Der Hochzwergenfürst wird nur repräsentativ agieren und verkündet das Strafmaß.
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§2b Sollte eine Anklage eines der Bereiche vom Verwalter, dem Kanzler, dem Kriegsherrn oder dem Marschall abdecken, wird dieser ebenfalls geladen und entscheidet das Strafmaß mit.
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§3 Das Tribunal behält sich das Recht vor eine Angemessene Strafe gemessen an der schwere der Tat zu ernennen.
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§3a Dabei können folgende Strafen festgelegt werden:
- Geldstrafe
- Gefängnisstrafe
- Verbannung
- Tod
- Herabsetzung ins Sklaventum
- Umsiedlung
- Folter
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§3b Der Hochzwergenfürst kann auf Antrag weitere Strafen hinzufügen
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§4 Sklavenarbeit ist grundsätzlich erlaubt
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§4a Sklaven haben hierbei keinerlei Rechte
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§5 Der angeklagte darf auferlegt werden, dass er keine Beamten Ämter ausüben darf. Ebenso kann festgestellt werden, dass er seine Ahnen verletzt hat. Dies führt ausnahmslos zu einem Prozess
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§5a Das Gericht kann feststellen, ob der Angeklagte weiterhin als Ahne angesehen wird, nach seinem Tod
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§6 Der Ahnen Status kann auch nach dem Tod aberkannt werden.
Artikel 6: Sklaven
- §1 Sklaven sind einem Herrn unterstellt.
- §1a Der Herr nimmt sich das Recht heraus einen Sklaven zu bestrafen sollte, dieser nicht seinen Wünschen erfolgen
- §1b Der Herr ist verpflichtet dem Sklaven eine Unterkunft anzubieten. Er ist nicht verpflichtet den Sklaven zu ernähren.
- §2 Sklaven haben einen Wert, der im Handel festgelegt wird.
- §3 Sklaven haben kein Stimmrecht in jeglichen Räten
- §3a Ebenfalls dürfen sie keine führenden Positionen einnehmen
- §4 Ein Hochzwerg darf nur von dem Justiz Tribunal zu einem Sklaven gemacht werden
- §4a Andere Rassen dürfen auf dem Schwarzmarkt gekauft werden
- §5 Sollte ein Sklave verletzt oder versterben, muss der Herr ihm eine geeignete Beerdigung oder Hilfe zur Verfügung stellen.
- §6 Der Herrn haftet für seinen Sklaven.
- §6a Sollte der Sklaven stehlen oder anderweitig ein Gesetz vom Imperium Gabilgathol brechen wird der Herr zur Rechenschaft gezogen.
- §7 ein Sklave darf nicht als Ahne angesehen werden. Seine ganze Familie verliert das Ahnentum.
Artikel 7: Andere Reiche
- §1 Der Kanzler ist für die Äußeren Angelegenheiten zuständig
- §1a Er vertritt das Volk
- §1aa Das Volk sowie jeder Besucher hat das Recht eine Audienz einzufordern. Diese finden in den Gemächern des Kanzlers statt.
- §1ab Der Kanzler darf dies ablehnen.
- §2 Der Kanzler ist verpflichtet den großen Rat oder dem Hochzwergenfürst zu informieren, sollte ein Historisches Ereignis stattfinden.
- §3 Jede Rasse, die sich der Neutralität in Parsifal verpflichtet hat, darf eine Botschaft für ihre Stadt in unserer errichten.
- §4 Jedes Wesen, welche sich der Neutralität in Parsifal verpflichtet hat genießt zeitbefristeten Aufenthalt
- §4a Hierbei ist zu beachten, dass das Imperium Gabilgathol nicht für die Verpflegung garantiert
- §4b Die Regierung nimmt sich das Recht heraus jeden zu verbannen oder zu Verurteilen.
- §5 Entscheidungen werden immer nach dem Ermessen von den Hochzwergen entschieden.
- §6 Sollte eine Stadt erzürnt gegenüber des Reiches sein, werden entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen.
- §6a Gabilgathol hat das Recht einen Krieg gegenüber einer Stadt anzuzetteln oder zu Unterstützen.
- §7 Ein Städtebund oder jegliche andere Bünde, Vereinigungen, Verträge dürfen nicht missachtet werden.
- §7a Der Hochzwergenfürst kann jeder Zeit solch Bund auflösen, sofern die Mehrheit im Imperium Gabilgathol dafür stimmt. Dazu findet eine Wahl statt.
Artikel 8: Rechte
- §1 Jeder Bürger hat das Recht auf Verpflegung
- §2 Jeder Bürger hat das Recht auf Körperliche Unversehrtheit
- §3 Jeder Bürgerdarf seine Meinung frei Äußern
- §3a Die Meinung, darf nicht im Wiederspruch zum Hochzwergenfürsten stehen
- §4 Jeder Bürger hat das Recht auf Besitz
- §4a In geregelten Verfahren darf der Besitz eingeschränkt werden
- §5 Der Hochzwergenfürst hat das Recht Berater zu ernennen und zu entlassen
- §6 Jeder Bürger hat das Recht darauf ein Fest zu Veranstalten
Artikel 9: Distrikte
- §1 Die Distrikte gelten nur dann, wenn die Stabilität und die Sicherheit im Reich nicht gewährleistet ist
- §1a Nur der Hochzwergenfürst darf die Distrikte mithilfe eines Dekrets anstelle der Cläne einsetzen
- §1b erst dann gilt dieser Artikel. Andernfalls gilt Artikel 4.
- §2 Die Distrikte sind einem Gouverneur unterstellt. Dieser wird vom Verwalter oder vom Hochzwergenfürst ernannt.
- §3 Distrikte haben die Pflicht sich auf eine oder mehrere Fertigkeiten zu spezialisieren
- §4 In Distrikten können Zwerge sowohl Leben als auch nur Arbeiten.
- §5 Neue Distrikte darf nur der Hochzwergenfürst in Auftrag geben.
- §5a Der Verwalter kann jedoch eine Empfehlung abgeben.
- §5ab Die anderen Berater können ebenso zu Rate gezogen werden.
- §6 Sollte das Gebiet eines Distrikts erweitert werden muss das vom Hochzwergenfürst und dem Verwalter bestätigt und beschlossen werden.
- §7 Sollte der Große Rat eingesetzt sein, sitzen die Gouverneure mit in diesem.
- §7a Dieses Recht kann der Fürst in Einzelfällen eingrenzen
Asylgesetze
Die Gesetze
§1 Jedes Wesen welches die Neutralität und die Gesetze von Gabilgathol respektiert hat ein
Recht auf einen andauernden Aufenthalt in den hohen Hallen Gabilgathols. Dies basiert auf
§4 im 7 Artikel in der Verfassung.
§1a Dabei ist zu beachten, dass Gabigathol nur Hochzwerge unkompliziert aufnehmen wird.
§2 Sollte sich ein Neuankömmling in unseren Hallen, Schutz vor Staat, Schutz vor dem Chaos,
Schutz vor der Ordnung oder Schutz vor seiner Rasse wünschen, wird dieses Gewährleistet,
bis es zu einem Verhör kommt, wo festgestellt wird, ob dies Notwendig ist.
§2a An diesem Verhör nimmt der Kanzler oder der Flüchtlingsbeauftragte als Verhörender
und der Fürst als Repräsentant des Imperiums Teil. Sollte der Fürst jedoch verhindert sein,
kann der Marschall ebenso diese Rolle einnehmen.
§2b Das Verhör wird protokolliert und die Notizen werden vom Kanzler und dem Fürsten
oder Marschall signiert. Sollten dort absichtlich Fehlinformationen enthalten sein, wird dies
vor dem Tribunal gebracht.
§2ba Hierbei gilt eine Strafe nach Schwere des Vergehens.
§3 Sollte eine Person den Schutz vor einem anderen Staat in den Landen Parsifals suchen
und diesen Staat benennen wird eine Taube an das Staatsoberhaupt geschickt.
§3a Sollte dieses Staatsoberhaupt dieses Wesen zurückwollen, wird dies zunächst nicht
gewährt.
§3aa Es wird vorher geprüft, ob und wie weit die Sicherheit des Schutzsuchenden Wesens
gewährleistet ist.
§3b Das andere Staatsoberhaupt kann eine Klage am Tribunal einreichen, wodurch in
Gabilgathol dieser Person den Prozess gemacht wird. Dies passiert nach Gabilgatholischen
oder Weltenrats Gesetzen.
§4 Das Protokoll des Verhörs muss den vollständigen Namen, Alter, Größe, Aussehen und
Rasse beinhalten.
§4a Das Protokoll kann ebenso die Herkunft, Stadt, Fähigkeiten, Familie und Besitztümer
enthalten. Allerdings sind diese Angaben nicht verpflichtend.
§4b Dieses Protokoll wird dann in den Archiven Gabilgathols gelagert werden, bis das Wesen
verstirbt oder auf wundersame Weise verschwindet.
§5 Während dem Flüchtlingsverfahren muss der Geflüchtete in Gabilgathol verbleiben. Das
§5a Sollte sich herausstellen, dass der Geflüchtete gegen Gesetze von Gabilgathol in der
Vergangenheit oder beim Aufenthalt verstoßen hat, wird mit sofortiger Wirkung festgesetzt
im Gefängnis und vor dem Tribunal gestellt.
§5aa Hier bei ist die Todesstrafe ein gängiges Mittel.
§5ab Beim Tribunal darf die ehemaligen Stadtführer dabei sein, falls dieser bekannt ist.
§6 Es ist möglich jedes Verfahren einzustellen, sofern der geflüchtete und der Kanzler
einverstanden damit sind um zu einem Sklaven zu werden.
Verfassungsänderungsgesetz
Artikel 1: Befugnisse des Fürsten
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- Verfassungsänderungen darf der Fürst beschließen, sofern diese nicht die Rechte der Bürger und des Rates einschränken.
- 1a Damit eine Änderung auch nach seinem Tod fortbesteht muss sie vom Rat beschlossen werden.
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- Verfassungsänderungen sind im Rat mit 75% der Stimme der Anwesenden möglich.
- 2a Der Fürst hat ein Veto-Recht.
- 2b Die Änderung gilt für alle Gesetze im Imperium der Hochzwerge
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- Jedes Ratsmitglied darf Änderungen einbringen.
- 3a Änderungen müssen abgestimmt werden.
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- Sollte keine in 2. geregelte Mehrheit gefunden werden kann der Rat eine Volksabstimmung einberufen.
- 4a In dieser Volksabstimmung wird darüber entschieden ob die Änderung angemessen ist oder nicht.
- 4aa Die Entscheidung des Volkes ist nicht bindend
- 4b Sollte sich die Volksabstimmung dafür aussprechen muss der Rat mit 50% erneut Abstimmen
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- In Kriegszeiten gilt dieses Gesetz nicht.
- 5a Wann Kriegszeiten eintreffen beschließt der Rat von Gabilgathol!