Ihr lest einen Zettel der nachträglich an die Nachricht angehängt wurde…
Seid gegrüßt Wesen Parsifals,
die Stadt Greifenstein und ich stellvertretend als der Erfinder des Konzeptes möchten das Weltengericht wieder in Parsifal einführen.
Wahl der Richter
Die Wahlleitung und Durchführung übernimmt für die erste Wahl die Stadt Greifenstein, anschließend muss die Verantwortung einer anderen willigen Fraktion übertragen werden. Sollte sich keine finden muss die Stadt die nächste Wahl erneut ausrichten.
Die Wahlkabinen zur Durchführung findet man wie früher im Rathaus von Lohengrin. Werbung in Form von Reden, Rededuellen und Wahlplakaten sind gestattet.
Zur Wahl aufstellen kann sich jeder Bewohner Parsifals egal welcher Rasse oder Religion er angehört.
Wahlen finden immer an einem Sonntag statt. Sollten sich bei der Wahl mehr als 2 Kandidaten aufstellen und keiner dieser über die Hälfte der Stimmen erzielen kommt es eine Woche später zu einer Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen.
Die Amtsdauer eines Richters beträgt 3 Monate. Sollte er in dieser Zeit versterben oder auf längere Zeit verschollen sein gibt es Neuwahlen.
Das Amt des Richters und seine Ausführung
Das Weltengericht besteht aus einem einzigen Richter. Damit dieser auch genügend legitimiert wird, muss wie oben laut Wahl immer mindestens die Hälfte aller Bürger Parsifals für ihn gestimmt haben.
Das Weltengericht tritt erst zusammen wenn es eine schriftliche Anklage gegen einen Bürger gibt und beide unterschiedlichen Ländereien angehören. Ansonsten ist das jeweilige Stadtgericht zuständig.
Der Richter schwört bei Amtsantritt sich gegenüber allen Bürgern in egal welcher Fraktion vor Gericht neutral zu verhalten.
Jedes Mitglied des Weltenrates hat die Möglichkeit ein Misstrauensvotum über den amtierenden Richter einzureichen. Dabei Bedarf es eines Grundes. Sollten Dreiviertel aller Mitglieder diesem Votum zustimmen so ist der Richter seines Amtes enthoben.
Gesetzmäßigkeiten
Es gibt kein Weltengesetz oder ähnliches auf welches sich der Richter berufen kann. Er muss bei jedem Tatbestand zunächst die betroffenen Fraktionen ermitteln und bei diesen in die Gesetzbücher schauen. Sollten dort unterschiedliche Dinge unter Strafe gestellt werden muss er in eigenem Ermessen entscheiden welches Urteil er fällt.
Die vom Richter verkündeten Urteile sind rechtskräftig und können in keiner Instanz angezweifelt oder abgeändert werden.
Gerichtsverhandlung
Jede Verhandlung ist öffentlich zugänglich. Ob ein Eintritt verlangt wird oder Bußgelder bei Missachtung der Hausregeln aufgestellt werden ist jedem Richter selbst überlassen.
Auch kann der Richter selbst bestimmen ob er eine Wache für die Verhandlung einstellt.
Die Hausregeln sind:
- Zuschauer haben kein Recht auf Wortäußerung und müssen immer auf ihrem Platz verweilen
- Der Richter hat im Zweifel einer hitzigen Diskussion immer das oberste Wort, dieses darf nicht missachtet werden
- Gewalthandlungen und Waffen sind im Saal untersagt
- bei der Urteilsverkündung haben sich alle Personen im Saal zu erheben
- sollte der Kläger oder der Angeklagte nicht erscheinen so wird die Sitzung um ein Woche vertagt, bei mehrmaligem Fehlen wird die Klage fallen gelassen
Strafen
Der Richter entscheidet selbst über das Strafmaß. Er sollte sich dabei aber grob an Stadtgesetzen orientieren. Strafen sind Hausarrest, Geldstrafe, Abgabe von Waren oder als Höchststrafe die Todesstrafe mit öffentlicher Hinrichtung.
~gezeichnet
Haakon Johansson