Gesetze von Távaryn

((ooc-Info: Die Gesetze werden immer wieder aktualisiert und überarbeitet.))

§1 Gesetzgeber und Thronfolger

  • §1.1 Gesetzgeber sind im gesamten Herrschaftsbereich die Tári und die Héri gemeinsam. Sie tragen gemeinsam die Krone Távaryns.

  • §1.2 Der angeheiratete Partner erhält zwar den Titel des Königs oder der Königin, darf dem amtierenden Herrscher jedoch nur beratend zur Seite stehen oder ihn für eine gewisse Zeit vertreten.

  • §1.3 Die Tári und die Héri können vor ihrem Tod einen Thronfolger aus ihren Kindern bestimmen. Sollte dies aus einem Grund nicht möglich sein, so werden die Berater einen Thronfolger bestimmen.

  • §1.4 Sollte ein Teil der Krone (Tári oder Héri) der Gemeinschaft und der Stadt von Távaryn schaden, können die Mitglieder des Rates einen Misstrauensantrag stellen, welcher von der Mehrheit angenommen werden muss. Danach kann der Rat einen neuen Monarch aus der königlichen Familie bestimmen. Sollte dies nicht möglich sein, so wird jemand aus dem Nóla-Clan gewählt, dessen Familie zur neuen königlichen Familie wird.

  • §1.5 Die Beleidigung, Schmähung, Verunglimpfung oder Herabsetzung (Majestätsbeleidigung) Ihrer Heiligkeiten, der Tári und der Héri von Götters Gnaden, wird je nach Ausmaß bestraft. Dieses Gesetz lässt sich mit §10.2 verbinden.


§2 Clans

  • §2.1 Jeder Einwohner Távaryns muss Mitglied eines Clans sein.

  • §2.2 Mit Erreichen des 16. Lebensjahr muss sich die nun volljährige Hochelfe für einen Clan entscheiden und die Initiation bestehen.

  • §2.3 Hochelfen, welche die Initiation nicht bestehen, werden Lanosse - Clanlose.

  • §2.4 Ein vollwertiges Clanmitglied darf folgende Dinge: ein Haus besitzen, einen Beruf ausüben, heiraten.

  • §2.5 Die Clans wählen ein eigenes Oberhaupt - Yáralil -, welcher den Clan verwaltend überwacht und als Ansprechperson gilt.

  • §2.6 Die Clanangehörigkeit ist für die Herdir des Rates zweitrangig.

  • §2.7 Yáralil und Herdir des Rates gleichzeitig zu sein, ist gestattet.


§3 Gültigkeitsbereich

  • §3.1 Die Gesetze gelten im gesamten Herrschaftsbereich der Stadt Távaryn.

  • §3.2 Jeder, der sich innerhalb des Herrschaftsgebietes befindet, unterliegt diesen Gesetzen.


§4 Zutritt zum Herrschaftsgebiet

  • §4.1 Fremde dürfen den Palast und heilige Orte nur in Begleitung eines Bürgers betreten. Religiöse Pilger Gwadors sind bei Letzteren ausgenommen. Je nach Befund des Rates wird der bürgende Bürger sich mitverantworten müssen.

  • §4.2 Der Zutritt zu nicht öffentlichen Bereichen ist Fremden strengstens untersagt.

  • §4.3 Die Stadt steht für Händler oder Reisende offen, nachdem diesen von den Torwachen Durchlass gewährt wurde.

  • §4.4 Wesen des Chaos werden innerhalb der Stadt nicht geduldet oder am Tor hineingelassen. Ausnahmen geschehen ausschließlich auf Wunsch der Krone Távaryns oder des Rates.


§5 Waffen & Magie

  • §5.1 Fremden ist das Tragen von Schwertern, deren Klinge nicht die Länge eines Unterarmes übersteigt, zu Verteidigungszwecken gestattet, jedoch müssen größere sowie andere Waffengattungen Dauer des Besuches bei den Torwachen abgegeben werden.

  • §5.2 Das Tragen von Rüstungen ist gestattet, sofern Helm und Vermummungen abgesetzt werden. Plattenpanzer und Kriegsrüstungen werden nur bei Ausnahmen gestattet. Kettenhemden und Geringeres zum Eigenschutz ist zu tragen erlaubt.

  • §5.3 Waffen sind bei Aufforderung durch die Stadtwache immer niederzulegen oder zu übergeben.

  • §5.4 Der bewaffnete oder magische Angriff auf einen Bürger ist verboten und wird bestraft.

  • §5.5 Die Nutzung von Gewalt zur Lösung von Konflikten ist bei Einvernehmlichkeit beider Parteien gestattet. Diese dürfen jedoch nur auf öffentlichen Plätzen (z.B. Turnierplatz, Marktplatz) stattfinden. Das Verstümmeln oder Töten ist hierbei strengstens untersagt und zieht Strafe nach sich. Einmischungen von außerhalb – ausgenommen den Wachen – sind untersagt. Die Stadtwache hat jederzeit das Recht, einzuschreiten und die Auseinandersetzung zu beenden.

  • §5.6 Das Benutzen von bösartiger Magie - die des Chaos - wird je nach Ausmass bestraft.


§6 Persönliches und Städtisches Eigentum

  • §6.1 Das Eigentum von anderen ist zu achten. Es darf weder mutwillig beschädigt oder gar entwendet werden.

  • §6.2 Auf das Eigentum der Stadt ist zu achten. Es darf nicht mutwillig beschädigt, entwendet oder verschmutzt werden.

  • §6.3 Der Handel und Besitz von Sklaven ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe und/oder einem Aufenthalt in den Verliesen geahndet.


§7Jagd

  • §7.1 Wilderei ist im gesamten Herrschaftsbereich Távaryns verboten und wird mit dem Verlust der rechten Hand bestraft.

  • §7.2 Das Jagdrecht muss bei der Krone erworben werden.

  • §7.3 Das Jagdrecht ist nur auf Jagdtiere ausgerichtet. Heilige und magische Tiere dürfen nicht gejagt werden.


§8 Steuern

  • §8.1 Jeder Bürger ist verpflichtet Steuern in Form von Gold zu entrichten.

  • §8.2 Die Höhe der Steuern ist auf 200 Taler für Initianten und 300 Taler für vollwertige Clanmitglieder festgelegt.

  • §8.3 Die Abgaben werden einmal monatlich entrichtet und müssen in der Steuertruhe abgegeben werden.

  • §8.4 Bei einer Verzögerung dieser Zahlung ist eine im Voraus erfolgende Meldung bei der Krone zu tätigen.


§9 Handelsgesetze

  • §9.1 Das Handeln mit oder Herstellen von Waren, die von besetzten Gewerben in Távaryn verkauft werden (z.B. Schmied), im größeren Rahmen ist nicht gestattet. Händler müssen eine Genehmigung erwerben, ehe sie eigene feilbieten dürfen.

  • §9.2 Handelsgenehmigungen sind bei der Krone, der Herdir en Mancale oder dem Marktaufseher zu erwerben.

  • §9.3 Beim Kauf von Waffen, die Fremde nicht mit sich führen dürften, innerhalb der Stadt, erhalten diese einen Schein mit Datum, der Stadtwachen darüber informiert und Dauer der Frist zum Tragen berechtigt.

  • §9.4 Jedem Bürger und Reisenden ist es gestattet einen Antrag auf einen Marktplatz zu stellen. Dieser muss genehmigt werden, bevor ein Handel stattfinden darf.

  • §9.5 Das Mieten von Marktständen kostet für Bürger 50 Taler und die von Markthäusern kostet 150 Taler im Monat und eine zusätzliche Koordinierung mit der/dem Landesherrin/Landesherren.

  • §9.6 Die Marktstände und Markthäuser bleiben im Eigentum der Krone. Fallen die Mieten zweimal hintereinander aus, kann es zur Auflösung des Pachtvertrages kommen.


§10 Religion

  • §10.1 Die Bürger Távaryns dürfen nur die Götter Gwadors verehren.

  • §10.2 Ketzerei und Häresie werden mit der Brandmarkung und der Verbannung aus der Stadt bestraft. Je nach Fall entscheidet die Geistlichkeit Távaryns über härtere Folgen.

  • §10.3 Die Schändung der heiligen Orte Távaryns wird durch den Tod bestraft.

  • §10.4 Hochelfen, die von Zweifeln und Annäherungen des Chaos geplagt werden, müssen der Geistlichkeit Távaryns unverzüglich gemeldet werden. Dies geschieht zum Wohl des Elfen und seines Seelenheils.


§11 Wehrpflicht

  • §11.1 Die Wehrpflicht wird nur im Verteidigungsfall ausgerufen. Ausnahmen bilden religiöse Feldzüge, die dem Schutz des Volkes und der Ehre der Götter dienen.

  • §11.2 Der Wehrpflicht unterliegen alle Männer und Frauen der Narmo und der Lanosse ab zwanzig Jahren. Je nach Lage werden Mitglieder anderer Clans, sofern sie keine wirtschaftlich und kriegstechnisch bedeutsamen Berufe ausüben, in ähnlichem Altersrahmen eingezogen. Freiwillige werden stets aufgenommen.

  • §11.3 Bürger, die von einem Medikus Távaryns als kriegsunfähig befunden wurden, sind nicht verpflichtet.


§12 Bauvorhaben

  • §12.1 Bauvorhaben sind zuvor bei der Krone zu melden bzw. beantragen. Gebäude ohne Erlaubnis werden entfernt und ziehen eine Strafe nach sich.

  • §12.2 Gebäude müssen sich in das Gesamtbild der Stadt einfügen. Eine Nichteinhaltung der Bauvorgaben wird durch Abriss geahndet.

  • §12.3 Bäume und andere Pflanzen sollten wenn möglich für kein Bauvorhaben entfernt werden.


§13 Schutzgesetze

  • §13.1 Körperverletzung, physische oder mentale Folter, Freiheitsberaubung, Mord und andere Untaten, die sich gegen Geschöpfe richten, werden bestraft. Ausnahmen erlangen Fälle der Berufsausübung oder religiösen Pflichten.

  • §13.2 Kinder unterlaufen gesonderte Schutzgesetze. Verletzungen - sowohl psychisch als auch physisch - sind streng untersagt und ziehen Konsequenzen mit sich. Dies gilt für Bewohner jeden Alters.

  • §13.3 Kommen Eltern den Pflichten der Erziehung ihres Kindes nicht ordnungsgemäß nach, kann dies die Abnahme des Sorgerechts durch die Krone zur Folge ziehen. Dies geschieht zum Kindeswohl.


§14 Strafgesetz

  • §14.1 Das Strafmaß richtet sich nach Vergehen und dessen Schwere. Das Ermessen hierbei liegt beim Rat, welcher aus den Herdir und der Krone (Tári und Héri) besteht.

  • §14.2 Bestrafungen reichen von Geldbußen zu einer Gefängnisstrafe, bis hin zur Verbannung aus dem Herrschaftsgebiet, oder sogar dem Tod.

  • §14.3 Verrat (Spionage, Weitergeben von Informationen, Hintergehen, etc.) an der Stadt Távaryn und deren Regierung, führt zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe oder bei Hochverrat zur Hinrichtung.

  • §14.4 Das Angehören anderer Organisationen ist gestattet, sofern keine Informationen weitergegeben werden oder Spionage in anderer Weise verübt wird. Das Verbrechen gilt als Hochverrat.

  • §14.5 Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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