Gesetze von Távaryn

((ooc-Info: Die Gesetze werden immer wieder aktualisiert und überarbeitet.))

§1 Gesetzgeber und Thronfolger

  • §1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Herrschaftsbereich der Tar oder die Tári.

  • §1.2 Der angeheiratete Partner erhält zwar den Titel Tar oder Tári, darf dem geborenen Herrscher jedoch nur beratend zur Seite stehen oder ihn für eine gewisse Zeit vertreten.

  • §1.3 Der Tar oder die Tári können vor ihrem Tod einen Thronfolger aus ihren Kindern bestimmen. Sollte dies aus einem Grund nicht möglich sein, so werden die Berater einen Thronfolger bestimmen.

  • §1.4 Sollte der Tar oder die Tári der Gemeinschaft und der Stadt von Távaryn schaden, können die Mitglieder des Rates einen Misstrauensantrag stellen, welcher von der Mehrheit angenommen werden muss. Danach kann der Rat einen neuen Monarch aus der königlichen Familie bestimmen. Sollte dies nicht möglich sein, so wird jemand aus dem Nóla-Clan gewählt, dessen Familie zur neuen königlichen Familie wird.


§2 Clans

  • §2.1 Jeder Einwohner Távaryns muss Mitglied eines Clans sein.

  • §2.2 Mit Erreichen des 16. Lebensjahr muss sich die nun volljährige Hochelfe für einen Clan entscheiden und die Initiation bestehen.

  • §2.3 Hochelfen, welche die Initiation nicht bestehen, werden Lanosse - Clanlose.

  • §2.4 Ein vollwertiges Clanmitglied darf folgende Dinge: ein Haus besitzen, einen Beruf ausüben, Heiraten.

  • §2.5 Die Clans wählen ein eigenes Oberhaupt - Yáralil -, welcher den Clan verwaltend überwacht und als Ansprechperson gilt.

  • §2.6 Die Clanangehörigkeit ist für die Herdir des Rates zweitrangig.

  • §2.7 Yáralil und Herdir des Rates gleichzeitig zu sein, ist gestattet.


§3 Gültigkeitsbereich

  • §3.1 Die Gesetze gelten im gesamten Herrschaftsbereich der Stadt Távaryn.

  • §3.2 Jeder, der sich innerhalb des Herrschaftsgebietes befindet, unterliegt diesen Gesetzen.


§4 Zutritt zum Herrschaftsgebiet

  • §4.1 Fremde dürfen den Palast und deren unmittelbare Umgebung nur in Begleitung eines Bürgers betreten. Je nach Befund des Rates wird der bürgende Bürger sich mitverantworten müssen.

  • §4.2 Der Zutritt zu nicht öffentlichen Bereichen ist Fremden strengstens untersagt.

  • §4.3 Die Stadt steht für Händler oder Reisende offen, nachdem diesen von den Torwachen durchgelassen gewährt wurde.


§5 Waffen & Magie

  • §5.1 Fremden ist das offene Tragen von Waffen und Rüstungen innerhalb der Stadt und seinem nahen Umfeld untersagt. Die Waffen müssen für die Dauer des Besuches bei den Torwachen abgegeben werden.

  • §5.2 Der bewaffnete oder magische Angriff auf einen Bürger ist verboten und wird bestraft.

  • §5.3 Auseinandersetzungen werden ausschließlich auf einem öffentlich gewählten Platz (Turnierplatz, Marktplatz,… etc.) stattfinden.

  • §5.4 Bei Kämpfen auf öffentlichen Plätzen ist das Töten weiterhin untersagt.

  • §5.5 Das Benutzen von bösartiger Magie - die des Chaos - wird je nach Ausmass bestraft bestraft.


§6 Persönliches und Städtisches Eigentum

  • §6.1 Das Eigentum von anderen ist zu achten. Es darf weder mutwillig beschädigt, oder gar entwendet werden.

  • §6.2 Auf das Eigentum der Stadt ist zu achten. Es darf nicht mutwillig beschädigt, entwendet oder verschmutzt werden.

  • §6.3 Der Handel und Besitz von Sklaven ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe und/oder einem Aufenthalt im Arbeitslager geahndet.


§7Jagd

  • §7.1 Wilderei ist im gesamten Herrschaftsbereich Távaryns verboten und wird mit dem Verlust der rechten Hand bestraft.

  • §7.2 Das Jagdrecht muss bei der Tári oder dem Tár erworben werden.

  • §7.3 Das Jagdrecht ist nur auf Jagdtiere ausgerichtet. Heilige und magische Tiere dürfen nicht gejagt werden.


§8 Steuern

  • §8.1 Jeder Bürger ist verpflichtet Steuern in Form von Gold zu entrichten.

  • §8.2 Die Höhe der Steuern sind auf 250 Taler festgelegt.

  • §8.3 Die Abgaben werden einmal monatlich entrichtet und müssen beim Schatzmeister abgegeben werden.

  • §8.4 Bei einer Verzögerung dieser Zahlung ist eine im Voraus erfolgende Meldung bei der Tári oder dem Tár zu tätigen.


§9 Handelsgesetze

  • §9.1 Jedem Bürger und Reisenden ist es gestattet einen Antrag auf einen Marktplatz zu stellen. Dieser muss genehmigt werden, bevor ein Handel stattfinden darf.

  • §9.2 Das Mieten von Marktständen kostet für Bürger 50 Taler und die von Markthäusern kostet 150 Taler im Monat und eine zusätzliche Koordinierung mit der/dem Landesherrin/Landesherren.

  • §9.3 Die Marktstände und Markthäuser bleiben im Eigentum der Tári oder dem Tár. Fallen die Mieten zweimal hintereinander aus, kann es zur Auflösung des Pachtvertrages kommen.

  • §9.4 Das Handeln ohne eine Genehmigung ist untersagt.


§10 Religion

  • §10.1 Die Bürger Távaryns dürfen nur die Götter Gwadors verehren.

  • §10.2 Ketzerei wird mit der Brandmarkung und der Verbannung aus der Stadt bestraft.

  • §10.3 Die Schändung der heilige Orte Távaryns wird durch den Tod bestraft.


§11 Bauvorhaben

  • §11.1 Bauvorhaben sind zuvor bei der Tári oder dem Tár zu melden bzw. beantragen. Gebäude ohne Erlaubnis werden entfernt und ziehen eine Strafe nach sich.

  • §11.2 Gebäude müssen sich in das Gesamtbild der Stadt einfügen. Eine Nichteinhaltung der Bauvorgaben wird durch Abriss geahndet.

  • §11.3 Bäume und andere Pflanzen sollten wenn möglich für kein Bauvorhaben entfernt werden.


§12 Strafgesetz

  • §12.1 Das Strafmaß richtet sich nach Vergehen und dessen Schwere. Das Ermessen hierbei liegt beim Rat, welcher aus den Herdir und der Tári oder dem Tár besteht.

  • §12.2 Bestrafungen reichen von Geldbußen zu einer Gefängnisstrafe, bis hin zur Verbannung aus dem Herrschaftsgebiet, oder sogar dem Tod.

  • §12.3 Kinder unterlaufen gesonderte Schutzgesetze. Verletzungen - sowohl psychisch als auch physisch - sind streng untersagt und ziehen Konsequenzen mit sich. Dies gilt für Bewohner jeden Alters.

  • §12.4 Kommen Eltern den Pflichten der Erziehung ihres Kindes nicht ordnungsgemäß nach, kann dies die Abnahme des Sorgerechts durch die Tári / den Tár zur Folge ziehen. Dies geschieht zum Kindeswohl.

  • §12.5 Verrat (Spionage, Weitergeben von Informationen, Hintergehen, etc.) an der Stadt Távaryn und deren Regierung, führt zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe oder bei Hochverrat zur Hinrichtung.

  • §12.6 Das Angehören anderer Organisationen ist gestattet, sofern keine Informationen weitergegeben werden oder Spionage in anderer Weise verübt wird. Das Verbrechen gilt als Hochverrat.

  • §12.7 Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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