Orden vom Hospital des Heiligen Johannes zu Jerusalem

Ordo Hospitalis sancti Johannis Ierosolimitani

Tuitio fidei et obsequium pauperum

Kurzbeschreibung

Der Orden vom Hospital des Heiligen Johannes zu Jerusalem (Kurz: Johanniterorden) ist ein christlicher Ritter- und Hospitalorden, dessen Mitglieder Johanniter oder Hospitaliter genannt werden.

Beitritt und Ränge

Nimmt man die Reise zum Großpriorat auf sich, kann man vor dem Großprior einen Beitritt in den Orden ersuchen.

Laienbruder/Laienschwester

Nicht adelige Christen (auch weibliche) können dem Orden als Laienbruder/Laienschwester beitreten.

Novize

Männliche adelige Christen, können dem Orden als Novize beitreten, das Noviziat dauert ein Jahr (rplich gesprochen).

Ordensritter

Nach Abschluss des Noviziats wird man zum Vollmitglied – Ordensritter

Novizenmeister

Derjenige Ritter mit dem Auftrag als Novizenmeister, beaufsichtigt die Novizen und führt sie in den Orden ein.

Kommendator

Der Ritter, der für die Verwaltung einer Kommende zuständig ist, wird Kommendator genannt.

Großprior

Der Ritter, der für die Verwaltung des Großpriorats und dessen unterstehenden Kommenden zuständig ist, wird Großprior genannt.

Organisation:

Provence, Auvergne, Frankreich, Italien, Aragon, England, Deutschland und Parsifal sind die acht Zungen des Ordens

Jede Zunge verfügt über mindestens ein Großpriorat. Der Großprior und das von den Balleien und Kommenden beschickte Kapitel leitet die einzelnen Ordensgliederungen. Diese sind in ihrem Sprengel für die Verwaltung des Ordensbesitzes, die Unterhaltung und Beaufsichtigung der caritativen Werke des Ordens (Hospitäler u. ä.) zuständig. Sie haben auch die Vergabe von Pfründen, etwa Pfarreien die dem Orden inkorporiert waren, zu besorgen.

Der Zunge Parsifals gelingt es nicht, mit den anderen Zungen, geschweige denn dem Hochmeister, zu kommunizieren, sie sind vom Rest des Ordens abgeschnitten. Jene Zunge bildet sich aus dem Großpriorat Hellenburg und der Kommende Rosenfelde. Da eine Kontaktaufnahme mit dem Großmeister nicht möglich ist, obliegen die meisten Entscheidungen beim Grossprior.

Regeln/Kodex/Ziele:

Die Ordensmaxime:

„Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen.“ Die Ziele des Ordens richten sich stark nach der Maxime. Für die Bezeugung des Glaubens soll Parsifal durch Präsenz des Ordens für Christen stabilisiert werden und Nicht-Christen sollen bekehrt werden. Die Hilfe den Bedürftigen wird so ausgelegt, dass alle Kommenden des Ordens ein Hospital errichtet haben um Hilfesuchende aufzunehmen. Jeder Ritter ist verpflichtet auch außerhalb seiner Kommende den Bedürftigen zu helfen.

Der Ordenskodex

CODEX

DES RITTER- UND HOSPITALORDENS VOM HEILIGEN JOHANNES ZU JERUSALEM

Artikel 1

Die Natur des Codex

Dieser Codex regelt das Leben, die Organisation und

die Tätigkeiten des Ordens.

Artikel 2

Der Zweck der Genossenschaft ist: die Verteidigung der Religion und

Ausübung der Werke der Barmherzigkeit.

Artikel 3

Die Mitglieder der Genossenschaft sollen sich als einen einzigen

Körper betrachten, unter einander zu einer heiligen Bruderschaft verbunden

durch das heilige Band der Religion, zum Zwecke des gegenseitigen

Beistandes und der wechselweisen Ermutigung in der Erfüllung ihrer

Pflichten.

Artikel 4

Alle Arten der Werke der Barmherzigkeit, sowohl die geistlichen wie

die leiblichen, gehören in den Kreis der Tätigkeit der Genossenschaft. Allein

die Brüder der Genossenschaft haben sich nicht auf die Teilnahme an den

guten Werken zu beschränken, welche dieselbe als Körperschaft, also

gemeinsam unternimmt, sondern ein jeder von ihnen ist verbunden (d.h.

verpflichtet) dieselben individuell in seinem Privatstande und seinen

Privatverhältnissen je nach Umständen auszuüben.

Artikel 5

Die Professen sollen ihren Oberen die gebührende

geistliche Ehrfurcht erweisen und sich ihnen im Geist der

Liebe und Verehrung unterordnen. Diese Ehrfurcht nimmt

ihnen nicht die Freiheit, ihnen das mitzuteilen, was sie

zum Wohl des Ordens für angemessen erachten.

Artikel 6

Das Keuschheitsgelübde verpflichtet den Professen,

auch kraft der Tugend der Gottesverehrung, ehelos

zu leben und jedes innere und äußere Verhalten

zu vermeiden das der christlichen Reinheit widerspricht.

Artikel 7

Was immer der Professe mittels seiner Aktivitäten

oder wegen seiner Ordenszugehörigkeit erwirbt,

fällt an den Orden .

Artikel 8

Die Ordensritter verpflichten sich

durch ein besonderes, sie im Gewissen bindendes

Versprechen zu einem Leben, in dem sie unter

Berücksichtigung ihres Standes im Geist des Ordens

und im Bereich seiner Werke sowie in Befolgung der

Richtlinien ihrer rechtmäßigen Oberen nach christlicher

Vervollkommnung streben. Eingedenk des

geistlichen Wertes dieser Verpflichtung vor Gott müssen

sie die Göttlichen Gesetze und die Lehren der

Kirche sorgfältig beachten, um so ein beständiges

Beispiel der Frömmigkeit und Tugend, des apostolischen

Eifers und der Hingabe an die heilige Kirche zu sein.

Artikel 9

Ordensritter müssen:

a)ihren Mitbrüdern beistehen, indem sie

sich in Gebet und Tat einander verbunden wissen. Sie sind zu diesem Zweck gehalten, täglich

das Credo, ein Vaterunser, ein Ave Maria und ein

”Ehre sei dem Vater” zu beten;

b) häufig an der Hl. Messe teilnehmen, die Hl.

Sakramente der Eucharistie und der Buße eifrig

nach dem Rat ihres Seelsorgers empfangen und

sich am Leben ihrer Pfarrei beteiligen;

c) alljährlich an einem Exerzitienkurs von drei vollen Tagen an einem anerkannten Ort teilnehmen

und an den von den Oberen veranstalteten Ausund Fortbildungskursen und -versammlungen teilnehmen;

d) das Reglement zum Geistlichen Leben befolgen,

das der Großmeister mit Zustimmung des Souveränen Rates erläßt.

-Die Bibel (10 Gebote)

Sitze:

Hauptsitz: Großpriorat Hellenburg (2500, 4000)

Nebensitze: Rosenfelde (3000, 3500)

Mitglieder:

-Nathanael Hoffmann

-Friedrich von Rodenstein

-Ludwig Kiesling

Banner:

Weiss: Reinheit, Sündenfreiheit

Rot: Heilung von Krankheit und das exorzieren von Dämonen

Kreuz: Christentum

w

OOC

Die 1500 Taler für die Anführerlizenz liegen in der Kiste bei 2394 63 3859

Die Betreibung eines Hospitals in christlichem Umfeld, würde ich gerne patentieren lassen. (Damit sind auch wirklich nur Hospitäler gemeint. Medikus-NPC shops sind davon natürlich nicht betroffen.)

Quellen:

Zungen des Malteserordens – Wikipedia.

Die Karte von Parsifal

https://www.artstation.com/artwork/d8yq1W

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Hallo

ich finde euren Orden gut beschrieben und ich freue mich euch im RP zu begrüßen.
Soweit kein anderer Teamler etwas dagegen einzuwenden hat, seid ihr angenommen.

Lieben Gruß

Medicus

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