Ordo Hospitalis sancti Johannis Ierosolimitani
Tuitio fidei et obsequium pauperum
Kurzbeschreibung
Der Orden vom Hospital des Heiligen Johannes zu Jerusalem (Kurz: Johanniterorden) ist ein christlicher Ritter- und Hospitalorden, dessen Mitglieder Johanniter oder Hospitaliter genannt werden.
Beitritt und Ränge
Nimmt man die Reise zum Großpriorat auf sich, kann man vor dem Großprior einen Beitritt in den Orden ersuchen.
Laienbruder/Laienschwester
Nicht adelige Christen (auch weibliche) können dem Orden als Laienbruder/Laienschwester beitreten.
Novize
Männliche adelige Christen, können dem Orden als Novize beitreten, das Noviziat dauert ein Jahr (rplich gesprochen).
Ordensritter
Nach Abschluss des Noviziats wird man zum Vollmitglied – Ordensritter
Novizenmeister
Derjenige Ritter mit dem Auftrag als Novizenmeister, beaufsichtigt die Novizen und führt sie in den Orden ein.
Kommendator
Der Ritter, der für die Verwaltung einer Kommende zuständig ist, wird Kommendator genannt.
Großprior
Der Ritter, der für die Verwaltung des Großpriorats und dessen unterstehenden Kommenden zuständig ist, wird Großprior genannt.
Organisation:
Provence, Auvergne, Frankreich, Italien, Aragon, England, Deutschland und Parsifal sind die acht Zungen des Ordens
Jede Zunge verfügt über mindestens ein Großpriorat. Der Großprior und das von den Balleien und Kommenden beschickte Kapitel leitet die einzelnen Ordensgliederungen. Diese sind in ihrem Sprengel für die Verwaltung des Ordensbesitzes, die Unterhaltung und Beaufsichtigung der caritativen Werke des Ordens (Hospitäler u. ä.) zuständig. Sie haben auch die Vergabe von Pfründen, etwa Pfarreien die dem Orden inkorporiert waren, zu besorgen.
Der Zunge Parsifals gelingt es nicht, mit den anderen Zungen, geschweige denn dem Hochmeister, zu kommunizieren, sie sind vom Rest des Ordens abgeschnitten. Jene Zunge bildet sich aus dem Großpriorat Hellenburg und der Kommende Rosenfelde. Da eine Kontaktaufnahme mit dem Großmeister nicht möglich ist, obliegen die meisten Entscheidungen beim Grossprior.
Regeln/Kodex/Ziele:
Die Ordensmaxime:
„Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen.“ Die Ziele des Ordens richten sich stark nach der Maxime. Für die Bezeugung des Glaubens soll Parsifal durch Präsenz des Ordens für Christen stabilisiert werden und Nicht-Christen sollen bekehrt werden. Die Hilfe den Bedürftigen wird so ausgelegt, dass alle Kommenden des Ordens ein Hospital errichtet haben um Hilfesuchende aufzunehmen. Jeder Ritter ist verpflichtet auch außerhalb seiner Kommende den Bedürftigen zu helfen.
Der Ordenskodex
CODEX
DES RITTER- UND HOSPITALORDENS VOM HEILIGEN JOHANNES ZU JERUSALEM
Artikel 1
Die Natur des Codex
Dieser Codex regelt das Leben, die Organisation und
die Tätigkeiten des Ordens.
Artikel 2
Der Zweck der Genossenschaft ist: die Verteidigung der Religion und
Ausübung der Werke der Barmherzigkeit.
Artikel 3
Die Mitglieder der Genossenschaft sollen sich als einen einzigen
Körper betrachten, unter einander zu einer heiligen Bruderschaft verbunden
durch das heilige Band der Religion, zum Zwecke des gegenseitigen
Beistandes und der wechselweisen Ermutigung in der Erfüllung ihrer
Pflichten.
Artikel 4
Alle Arten der Werke der Barmherzigkeit, sowohl die geistlichen wie
die leiblichen, gehören in den Kreis der Tätigkeit der Genossenschaft. Allein
die Brüder der Genossenschaft haben sich nicht auf die Teilnahme an den
guten Werken zu beschränken, welche dieselbe als Körperschaft, also
gemeinsam unternimmt, sondern ein jeder von ihnen ist verbunden (d.h.
verpflichtet) dieselben individuell in seinem Privatstande und seinen
Privatverhältnissen je nach Umständen auszuüben.
Artikel 5
Die Professen sollen ihren Oberen die gebührende
geistliche Ehrfurcht erweisen und sich ihnen im Geist der
Liebe und Verehrung unterordnen. Diese Ehrfurcht nimmt
ihnen nicht die Freiheit, ihnen das mitzuteilen, was sie
zum Wohl des Ordens für angemessen erachten.
Artikel 6
Das Keuschheitsgelübde verpflichtet den Professen,
auch kraft der Tugend der Gottesverehrung, ehelos
zu leben und jedes innere und äußere Verhalten
zu vermeiden das der christlichen Reinheit widerspricht.
Artikel 7
Was immer der Professe mittels seiner Aktivitäten
oder wegen seiner Ordenszugehörigkeit erwirbt,
fällt an den Orden .
Artikel 8
Die Ordensritter verpflichten sich
durch ein besonderes, sie im Gewissen bindendes
Versprechen zu einem Leben, in dem sie unter
Berücksichtigung ihres Standes im Geist des Ordens
und im Bereich seiner Werke sowie in Befolgung der
Richtlinien ihrer rechtmäßigen Oberen nach christlicher
Vervollkommnung streben. Eingedenk des
geistlichen Wertes dieser Verpflichtung vor Gott müssen
sie die Göttlichen Gesetze und die Lehren der
Kirche sorgfältig beachten, um so ein beständiges
Beispiel der Frömmigkeit und Tugend, des apostolischen
Eifers und der Hingabe an die heilige Kirche zu sein.
Artikel 9
Ordensritter müssen:
a)ihren Mitbrüdern beistehen, indem sie
sich in Gebet und Tat einander verbunden wissen. Sie sind zu diesem Zweck gehalten, täglich
das Credo, ein Vaterunser, ein Ave Maria und ein
”Ehre sei dem Vater” zu beten;
b) häufig an der Hl. Messe teilnehmen, die Hl.
Sakramente der Eucharistie und der Buße eifrig
nach dem Rat ihres Seelsorgers empfangen und
sich am Leben ihrer Pfarrei beteiligen;
c) alljährlich an einem Exerzitienkurs von drei vollen Tagen an einem anerkannten Ort teilnehmen
und an den von den Oberen veranstalteten Ausund Fortbildungskursen und -versammlungen teilnehmen;
d) das Reglement zum Geistlichen Leben befolgen,
das der Großmeister mit Zustimmung des Souveränen Rates erläßt.
-Die Bibel (10 Gebote)
Banner:
Weiss: Reinheit, Sündenfreiheit
Rot: Heilung von Krankheit und das exorzieren von Dämonen
Kreuz: Christentum
OOC
Die 1500 Taler für die Anführerlizenz liegen in der Kiste bei 2394 63 3859
Die Betreibung eines Hospitals in christlichem Umfeld, würde ich gerne patentieren lassen. (Damit sind auch wirklich nur Hospitäler gemeint. Medikus-NPC shops sind davon natürlich nicht betroffen.)