Stadtvorstellung: Die goldene Stadt Qadish

Die goldene Stadt Qadish

Die Geschichte des neuen Qadish!

Zusammenfassung

“Aus der Asche und dem Staub sollst du dich erneut erheben, dein Anlitz soll die Schöpfung krönen! Wir sind das Volk der Rhyis und sammeln uns unter der goldenen Sonne, damit wir uns einen Platz an genau dieser sichern können!”, dies waren die Worte von Vhaeg’el, Basileus des Volkes der Rhyis, als Er mit seinen engsten Beratern und äußerst sorgfältig auserwählten Spähern, den neuen Platz des zukünftigen Qadishs begutachtete.

Er geht in den die Hocke und seine Hand gräbt sich in die kalte und nasse Erde, Er lässt mit einem überglücklichen lächeln die Erde durch seine Finger gleiten. Vorsichtig stolziert Er durch das hohe Gras und beobachtet seine Umgebung genauestens, die Ranken der Wildpflanzen wuchern chaotisch über Steine und Bäume, die heimtückischen Wurzeln überziehen alles was für die Natur möglich ist zu erobern. Das Licht bricht durch das immergrüne Blätterdach und blendet den jungen Basileus, Er hält sie die Hand über die Augen um sich vor den Sonnenstrahlen zu schützen und alles vor sich zu erkennen, die Euphorie erfüllt Ihn, als Er das Land vor sich sieht. Die Süßwasserquellen sprudeln nur so und das Wasser ist glasklar, die Bäume sind gigantisch, Er geht zu dem Baum und klopft ein paar mal gegen den Stamm um den Ton des Holzes aufzunehmen. Eine bunte und unbekannte Frucht an einem der mächtigen Äste des Baumes erhascht seine Aufmerksamkeit, Er streckt sich und greift nach der lecker aussehenden Frucht, unwissend ob die Frucht essbar ist, reibt Er sorgfältig die Frucht an seinem Arm. Die Stelle verändert sich nicht und es ist keinerlei Reaktion zu vernehmen, Er reibt übervorsichtig die Frucht an seinen Lippen und wartet auf stechen, brennen oder andere unangenehme Reaktion, doch keine ist zu vermerken. Er wirft die Frucht zu Boden und geht erneut stolziert zu seinen Begleitern, Er stellt sich auf einen mit grünen Moos überzogenen Stein und fängt breitbeinig und einer selbstbewussten Stimme vorzutragen: “Meine Brüder, meine Schwestern! Die Suche hat ein Ende gefunden, unser Volk hat nach dem Verlust unserer alten Heimat, endlich eine neue gefunden! Wir werden diese Insel kultivieren und uns untertan machen, wir sind Rhyis, die Meister der Zivilisation! Diese Insel ist nicht, die größte Hürde die unser Volk überstehen musste!”, Er reißt seine rechte Faust nach oben und ruft in die Luft, seine Begleiter tun es Ihm nach, Er hüpft federleicht vom Stein und die Expeditionstruppe tritt die Heimreise an.

Bilder:

Zusammenfassung






Gesetzgebung und Herrschaftsform:

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Das neue Qadish soll nach dem Gesetzbuch und Herrschaftsform ihrer alten Heimat aufgebaut sein, die Struktur des Staates ist eine absolutistische Monarchie mit demokratischen Elementen, zudem gibt es noch Spuren des Gottimperatorentums.

Gesetzbuch:

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Grundgesetz:

Artikel 1:

(1) Der Basileus ist der Fürst der goldenen Stadt Qadish, Herrscher des qadishanischen Imperiums und Sprachrohr des mächtigen Drachen und ist der vom Drachen eingesetzte Herrscher, seine Würde, Rechte und körperliche Unversehrtheit sind unantastbar.
(2) Die Bürger Qadish und des qadishanischen Imperiums, erkennen das kaiserliche Gesetz als Grundlage jeglichen zivilisierten Lebens an, diese sichert den Frieden und Gerechtigkeit im Reich.
(3) Jeder Einwohner (Kihtir, Rhyis, Adliger), hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, diese kann nur bei gesetzlichen Strafen umgangen werden. (Knutenhiebe, Pranger usw.)
(4) Alle Völker sind vor dem Gesetz gleich.
(5) Die Rechte und Autorität eines Adligen sind zu beachten, bei dem nichtbeachten dieser, kann der geschädigte Adlige den Schädiger eine Strafe auferlegen
(6) Einfache Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich.
(7) Als offizieller Bürger der Stadt Qadish oder des qadishanischen Imperiums zählt man, wenn man dem Volk der Rhyis, den Basileus als offizielles Oberhaupt anerkannt hat und sich darauf bekennt das, dass kaiserliche Gesetz Grundlage allem zivilisierten Lebens ist, im austausch haben diese besondere Rechte.
(8) Die Unschuld des Angeklagten ist solange unbestritten, bis seine Schuld durch akribische Beweise bewiesen wurde.

Artikel 2:

(1) Adliger ist der, der die optischen Attribute eines rhyisischen Adligen aufweist und nachweislich eine Verwandtschaft zum Wanderer hat, dieser hat die Möglichkeit hohe Posten in dem Herrschaftsapparat seiner Majestät zu bekleiden, auch können Lehen oder eine Vize Herrschaft außerhalb der heiligen Stadt, durch den Basileus dem Adligen zugesprochen werden.
(2) Die obere Verwaltung kleinerer Ortschaften, werden demokratisch geregelt. Der gewählte Stadtherr kümmert sich um das Militär und die Verwaltung, der Lehnsherr hat das Recht bei Korruption oder ähnlichem den Stadtherren auszutauschen.
(3) Der demokratisch gewählte Stadtherr übernimmt stellvertretend die täglichen Geschäfte des Lehnsherren, der Lehnsherr hat Verantwortung über die Ortschaft und ist nur dem Basileus Erklärung schuldig.
(4) Jeder offizielle Bürger des qadishianischen Imperiums hat die Berechtigung einen Stadtherren in seiner hiesigen Ortschaft zu wählen, Kihtir oder Nicht Bürger fallen aus diesem Recht.
(5) Niedere Ämter wie Steuereintreiber können vom Stadtherren verteilt werden.
(6) Jede Entscheidung des Stadtherren kann vom Lehnsherren rückgängig gemacht werden.

Artikel 3:

(1) Jeder Bürger der goldenen Stadt Qadish, oder des qadishianischen Imperiums verpflichtet sich bei dem anerkennen dieses Corpus, eine Wohlstandssteuer von 5 Gold jeden Tag zu entrichten.
(2) Jeder Bürger Qadishs, oder Bürger des qadishanischen Imperiums verpflichtet sich die Reichsentwicklungssteuer zu entrichten, diese beträgt weitere 5 Gold am Tag.
(3) Bei der nichtzahlung der Wohlstandssteuer/Reichsentwicklungssteuer von 70 Gold (Wochensatz Rechnung), wird ausgleichsarbeit beordert. (Zwangsarbeit)
(4) Der Basileus hat direkte Kontrolle über; Das stehende Heer, der Gesetzgebung und Judikative, den Steuern und der Verwaltung, der vorherrschenden Kultur im Reich, den Staatsglauben und der staatlich gelenkten Wirtschaftspolitik.

Artikel 4:

(1) Die freie Religionsausübung wird gewährleistet, im Gegenzug müssen alle Bürger der Stadt Qadish, oder des qadishianischen Imperiums den Basileus als ihr offizielles Oberhaupt anerkennen und dessen Gesetz würdigen.
(2) Die Bürger der Stadt Qadish, oder des qadishianischen Imperiums dürfen im Kriegsfall zum Dienst an der Waffe berufen werden.
(3) Die Bestrafung eines Kihtir obliegt seinem Herren, falls dieser nicht ausgemacht werden kann, fällt ein neutraler Beobachter das Urteil ggfs. der nächste Verwandte des Herren.

Artikel 5:

(1) Ehen und Familien (-insbesondere Frauen) stehen unter dem besonderen Schutz der herrschaftlichen Ordnung.
(2) Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegenden Pflichten. Über ihre Betätigung wacht die herrschaftliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Elternteile versagt haben oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Artikel 6:

(1) Alle Bürger Qadishs oder des qadishanischen Imperiums haben das Recht keine niedere Arbeit zu verrichten, dabei haben diese zudem das Recht ihren Beruf freiwillig zu wählen. (Händler, Handwerker, Berufssoldat etc.)
(2) Der Basileus nimmt sich das Recht heraus, jeden Handwerker, Bänker, Züchter und einfachen Arbeiter im Kriegsfall unter seine direkte Kontrolle zu bringen und Waffen, Rüstungen, Pferde, Proviant und Geld zu stellen. Die gelieferten Güter werden, dann nach dem Krieg mit einem festgelegten Goldsatz entschädigt.
(3) Es ist das Recht des Basileus, Geld aus der Reichskasse zu entnehmen und ggfs. damit die Soldaten zu besolden, Arbeiter zum Bau von Wegen/Häusern zu vergüten oder hohe Beamte (Adlige) für dessen Dienst zu entlohnen.

Artikel 7:

(1) Jeder Rhyis hat das Recht, einen Kihtir sein eigen zu nennen. Wie dieser erlangt wurde ist nebensächlich, egal ob auf einem Sklavenmarkt, weitervererbt oder durch eine Plünderung erlangt.
(2) Wird ein Rhyis in die Verpflichtung seines Basileus genommen, wie z. B. durch einen Kriegsfall, ist automatisch auch sein Eigentum der Kihtir, somit auch in die Verpflichtung genommen.
(3) Kihtir haben das Recht auf eine Artgerechte Haltung, das bedeutet keine überfüllten Sklavenunterkünfte, ein richtiges Bett, muss gegeben sein. Bei dem Bruch dieses Gesetzes, kann ein Bußgeld oder der Entzug des Kihtir angeordnet werden.
(4) Die Kinder eines Kihtir sind automatisch auch Kihtir, der Status eines Kihtir kann nur unter äußerst besonderen Umständen vom Basileus geändert werden. Falls dieser Fall eintritt, ist Er ein offizieller Bürger der Stadt Qadish, oder des qadishanischen Imperiums.

Artikel 8:

(1) Der Wohnort eines Bürgers der Stadt Qadish, oder des qadishanischen Imperiums ist unverletzlich, dieser hat das Hausrecht und kann jeden nicht erwünschten Gast aus seinem Haus verweisen.
(2) Das Hausrecht darf nur mit begründeten Verdacht, dass jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, ausgehebelt werden.
(3) Gebäude, die das Stadtbild verschandeln, werden von der Stadtverwaltung abgerissen.

Artikel 9:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet, ausnahme besteht bei der Vererbung von Titeln oder Lehen, diese dürfen nicht an einen ausländischen Adligen gehen, die nicht de facto zum Reich gehören. (geregelte Erbschaft)
(2) Jeder Bürger der Stadt Qadish und des qadishanischen Imperiums hat das Recht, Immobilien, oder verschiedenste Güter zu erwerben, auch außerhalb des Reiches.
(3) Keinerlei Eigentum eines Einwohners, des qadishanischen Imperiums darf in irgendeiner Möglichkeit beschädigt werden.

Artikel 10:

(1) Die Gesetze können vom Basileus jederzeit geändert oder erweitert werden wenn, eine Änderung/Erweiterung von statten geht, treten diese sofort in Kraft.
(2) Adlige besitzen gesetzliche Immunität, ausnahme ist nur bei dem Steuergesetzen.

(3) Ein Männlicher Rhyis besitzt das Recht mehrere Frauen zu ehelichen egal welcher Elfenrasse, um den Fortbestand des Volkes der Rhyis zu sichern.
(4) Die Herrscher eroberter Reiche haben die Möglichkeit sich einer rhyisanisierung zu unterziehen, dabei erhalten sie einen neuen Namen, lernen die Sprache der Rhyis und werden nahtlos in den Staatsapparat eingefügt.

((Die Gesetzgebung, ist einerseits das Gesetz, wie auch eine Anregung für RP))

Vorherrschende Kultur und Glaube:

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Die vorherrschende Kultur in Qadish, ist die Kultur der Rhyis, eroberte oder von den Rhyis gehaltene Gebiete werden allmählich von diesen rhyisanisiert. Dort werden die Lehren der Rhyis gelehrt, die Sprache der Rhyis gelehrt und das Grundlegende Gesetz verbreitet. Die Rhyis halten eine allgemeine Religionsfreiheit, in Bedienung das die neuen Bürger des Imperiums den Basileus als Herrscher anerkennen und das Gesetzbuch als Grundlage als jeglicher Zivilisation akzeptieren.

Banner der goldenen Stadt:

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Mitglieder:

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Kyrito02
James_MacMuray ((Hat schon 50 Spielstunden und eine Charakterbeschreibung, Er sollte schon längst seinen Bürgerrang haben))
WariorWolf

Wichtige Funktionäre und die Position:

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Basileus: Kyrito02
Maestro (rechte Hand des Basileus): James_MacMuray
Diplomae (oberste/r Diplomat/in): rabi11

Position: 3840, 64, -775

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Auf alle Fälle, die Bilder füge ich wahrscheinlich noch hinzu

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Der Rauch aus den hochragenden Schornsteinen tänzelt durch den eiskalten Nachtwind verspielt hin und her, die Silhouette der Oberstadt zeichnet sich im fahlen Mondlicht ab. Das beruhigende Licht des Mondes fällt durch die Fein verglasten Fenster der Häuser und wiegen den Nachwuchs des Adels in den wohlverdienten Schlafen, während die Wachen draußen durch die Oberstadt schwadronieren um für die geschätzte Nachtruhe zu sorgen. Wenn die stille Nacht stirbt, erstreckt sich die wärmende Morgenröte über das gesegnete Land und erhellt die Gemüter aller Bewohner.

So sieht es jetzt in dem Bezirk des Adels aus, doch war es nicht immer so. Als die Rhyis ihre neue Heimat betraten war das Land noch wild und ungezähmt, die Tiere nicht domestiziert, doch sollte dies kein Problem für die Rhyis sein. Die Rhyis nannten sich selbst nicht ohne Grund Meister der Zivilisation und formten das Land nach ihrem Willen, egal ob nun mit Muskelkraft oder Magie. Sie rodeten große teile des Waldes, sie erschufen ein Plateau und bebauten dieses mit Gebäuden. Die fünf großen Adelshäuser bezogen die neu erbauten Gebäude, einmal das traditionsbewusste Haus Baeliar, das Freidenkende Haus Daliar, dem in den Schatten wartenden Haus Raeraelor, das ehrenhafte Haus Velnaris und zu guter letzt das einladende Haus Phoenizia.



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Was genau sind die Rhyis für ein Volk?

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Denke Elfen, wenn du das meinst.

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Es macht dann halt wenig Sinn, dass eine Stadt die von den Sonnenelfen geprägt ist Orks, Zwerge und Menschen aufnimmt …

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Musc, hast du die Rassenvorstellung gelesen? Wenn ja, dann solltest du wissen wieso es, möglich und Sinn macht. Ich kann es auch gerne nochmal in einem einfachen Kommentar zusammenfassen.

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Die Rhyis sind die Sonnenelfen

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Beziehung zu anderen Unterassen der Elfen und anderen Völkern
Nicht Elfen werden von den Sonnenelfen Geajur, genannt. Dies bedeutet soviel wie niedere Geburt, doch dabei ist dies nicht als Beleidigung zu verstehen. Es ist mehr eine Feststellung, die meisten Geajur werden von den Sonnenelfen höflich ignoriert. Als Geajur zählen Menschen, Orks und Zwerge. Nur wenn diese sich unzivilisiert Verhalten und unhöflich werden, wird der Sonnenelf dies ebenso

Hier kann man das nochmal nachlesen :arrow_right:Das Volk der Sonnenelfen

Also ein Zusammenleben ist durchaus möglich, wenn ich das richtig verstanden habe…

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Korrekt, zusammenleben ist absolut möglich. Die Geajur, wenn sie aufgenommen werden zu Kihtir, Kihtir sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft. Diese haben grundlegende Rechte und werden gut behandelt, weswegen die meisten Freiwillig in Hoffnung eines besseren Lebens mitkommen.

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Alles gut, dir kann ich nicht böse sein ):

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Die kaiserliche Majestät, Basileus Daemar’el hat Reformen zur Stabilisierung der goldenen Stadt und des Reiches veranlasst, diese Punkte sollen ebenfalls nun zum Reich gehören.

Kaiserliche Politik des qadishanischen Reiches:

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Landessteuern:

Jeder Bürger des Reiches ist dazu verpflichtet eine gewisse Steuer zu entrichten, diese werden von Tributsammlern (Tributania) gesammelt und beim Stadtherren (Bharis) abgegeben. Ein Teil des Geld kommt an seine hoheitliche Majestät, dem gottgleichen Basileus, der im Kriegsfall das Geld zur Besoldung der Soldaten verwendet und die erbrachte Leistung der Handwerker zu entlohnen. Der andere Teil, geht an den Adligen, dem das Lehen von seiner Hoheit zugesprochen wurde. Das Geld soll dann verwendet werden um der Ortschaft bei der Ausbreitung zu helfen und die Bürger und Arbeiter der Stadt entgeltlich zu motivieren.

Garantie von Land für Veteranen:

Um die Soldaten die für das Reich und für seine Durchlauchtheit gekämpft hatten, genügend zu entlohnen. Sollen diesen Land versprochen werden, auch sollen die Veteranen auch selbst nach dem Ruf zu der Waffe einen Zweck erfüllen, die Wehrbauern werden dann an der Grenze des Reich angesiedelt um eine durchgehende Sicherheit für die Einwohner und Qadish zu sichern. Das Land soll groß genug sein um richtige Agrarpolitik verfolgen zu können und die verschiedensten Pflanzen anbauen zu können.

Herrschaftliche Monopole:

Seine herrschaftliche Majestät, hat das Recht auf mehrere Monople des Reich, wie die Herstellung und Vertrieb von Medizin, Sprengstoffen und Tränken. Das Reich ist alleiniger Anbieter dieser Waren im Reich und hat das Recht über diese Waren, über andere Städte ein Embargo zu verhängen. Ansonsten sollen auch die geldlichen Erzeugnisse an die Reichskasse übergeben werden um weitere unvorhergesehene Kosten abdecken zu können und durchgehende Profite erzielen zu können.

Der erhabene Privatrat:

Um Handlungsfähige und flexible Ortschaften zu sichern, soll der Lehnsherr einen Privatrat besitzen, dieser ist wie der hohe Rat aufgebaut. Das bedeutet; (Maestro/Maestra, Diplomo/Diplomae, Mystikos/Mystikana, Protostatore/Protostrae, Sakellaroe/Sakellae, Ecclesiar/Eccilesiae), sind in diesem Rat vertreten und sind die Helfer des Lehnsherren. Diese helfen dem Herren des Ortes, die Positionen und Namen müssen natürlich seiner kaiserlichen Majestät mitgeteilt werden.

Kriegssteuer:

Im Kriegsfall kann seine Hoheit eine Kriegssteuer von seinen Bürgern verlangen, um die hohen Kosten des Krieges zu decken. Es soll eine kleine extra Steuer in der höhe von 5% Geben um so den Bürgern des Reichs nicht zu viel Geld zu entnehmen.

Royale Privilegien:

Der Adel hat angeborene Privilegien, die der einfache Pöbel nicht hat. Wie das Privileg auf Lehen, hohe Ämter zu bekleiden, den Namen des Adelshauses zu tragen und die adlige Namensendung zu verwenden. Im Gegenzug müssen diese seiner Majestät die Treue schwören und Administrative-, Militärische-, Diplomatische- oder Bildungsarbeiten verrichten.

Royalgarde:

Seine Majestät, stellt eine Royalegarde zusammen die aus den besten Kämpfers des Reichess besteht. Dieses Gefolge folgt seiner Majestät durchgehend, das Training wird entweder vom Haus der Klingen übernommen, oder durch lange Reisen erlangt. Die Ausrüstung wird von der Krone gestellt. Die Angehörigen der Royalengarde, (der Zōklagarde), schwören seiner Majestät einen besonderen Treueeid, beim Bruch dieser wird der Eidbrecher von seinen Kameraden sofort exekutiert um für Disziplin und Ordnung zu sorgen.

Kronendienst:

Jeder Adlige, muss in seinem Leben mindestens zehn Jahre seines Lebens ein Amt bedecken, danach kann sich die Person für immer aus der Politik zurückziehen und ein einfaches Leben als Adliger leben. Der Kronendienst soll jedes Mitglied, egal welches Standes für eine gewisse Zeit nützlich machen und einen möglichst fähigen herrschaftlichen Apparat gewährleisten.

Edles Gefolge:

Die Oberhäupter der verschiedenen Adelsfamilien, haben die Möglichkeit ein Gefolge unter sich zu versammeln, um für die Sicherheit des Oberhauptes zu sorgen und um die Öffentliche Ordnung in den verschiedenen Ortschaften zu sichern. Auch möglich ist es, das die örtliche Wache von dem Gefolge unterstützen zu lassen, die Verpflegung, Ausrüstung und Unterbringung des Gefolges ist dem Oberhaupt zu überlassen, dies fällt nicht in den Aufgabenbereich der Krone.

Bürgerschaft:

Jeder elfische Einwohner, oder Anführer eines eroberten Landes hat die Möglichkeit sich einbürgern zu lassen. Die Einbürgerung ist einfach, man bekommt einen neuen Namen, lernt die Gesetze des Reiches, man bekommt das Recht Land zu kaufen, Kihtir zu halten und niedere Ämter zu wählen, wie den Tributania, oder den Bharis.

Militärische Coronae:

Die Soldaten, die sich unter den Dienst seiner Majestät gestellt haben müssen natürlich diszipliniert und für den Ernstfall bereit sein, aber auch sollen diese für die Leistungen ausgezeichnet werden. Bei einer Führungspersönlichkeit, die sich im Eifer des Gefechts herauskristallisiert hat, wird eine Auszeichnung ausgesprochen. Bei Sabotage, Verrat oder ähnliches, wird die Person bestraft. So sollen die fleißigen, kompetenten Individuuen ausgemacht werden und die faulen, Inkompetenten Individuuen selbstständig aussortiert werden.

Weiderecht:

Mit dem Weiderecht, hat jeder der Vieh besitzt, diese auf fremden Weiden weiden zu lassen.

(Ein wenig weiterer Content für mein geliebtes Qadish :heart:)

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Was ist ein Kithir habe sonst alles verstanden :wink:

Man kann sagen, dass sind Sklaven mit extra Privilegien.

XD 5 Gold Steuer am Tag kann man auch im voraus zahlen?

Klaro