Stadtvorstellung: Eulenberg - Das Städtchen der Berge

Eulenberg - das Städtchen der Berge

[Geupdatet]

„Frei ist nur, wer seine Freiheit gebraucht“



Geschichten der Stadt:

Zusammenfassung
Der Anfang

Es regnete Stark als eine Kutsche von Greifenstein weg fuhr und sich durch den Schlamm der Berge kämpfte und sie hielt auf einmal an. Es stiegen zwei junge Männer aus der Kutsche, Karl Eulenberg und Alexander von Löwenberg. Karl fragte warum die Kutsche anhielt, der Kutscher sagte nur das er nicht weiter konnte da es zu steil wird für die Kutsche. Sie nahmen ihre Sachen und bedankten sich bei dem Kutscher und gingen in Richtung Wald. Sie schlugen ein Zelt auf mit dem Ziel: Einen Bauernhof für Greifenstein. Alexander sagte das dies hier der Perfekte Ort für einen Bauernhof sei. Also fingen sie an einen zu bauen doch schon Bald kam Lady Cheresar von Greifenstein auf sie zu ob sie nicht einen Aussenposten erbauen wollen. Beide willigten ein und erbauen einen Aussenposten in den Bergen. Der Posten wuchs langsam und es kamen mit der Zeit Bewohner dort hin. Karl ernennte sich als Herrscher des Aussenpostens und Alexander soll nur an zweiter stelle stehen, dies gefiel Alexander gar nicht und er fing eine Rebellion gegen Karl an . Doch Karl bekam das mit und am nächsten Morgen brennte Alexanders haus und er selber war spurlos verschwunden. Ebenso gab Karl dem Aussenposten dem Namen „Eulenberg“. Es lief sehr lange gut mit dem Aussenposten doch langsam kommen in Karl die Gedanken von einem Unabhängigen Eulenberg in den Sinn.

Doch dies sollte nicht der letzte Tot in Eulenberg sein. Eine Schreckliche Seuche suchte den Aussenposten heim, so gut wie alle sind verstorben, doch Karl, der sich in seiner Burg versteckte, überlebte diese Seuche gut. Jetzt war er alleine in Eulenberg. Doch bald kam ein junger Mann nach Eulenberg, Felix Quentin. Er gab ihm die Taverne und später tauchte noch Otto Eulenberg auf, Karls Burder. Eulenberg war wieder auf dem Weg zum Wachsen. Doch dann starb Karl unerwartet an einer Krankheit und seine Geliebt Sinja wurde nun Herrin über Eulenberg. Ihr wurde ein geteiltes Eulenberg übergeben. Und sie ist wird die Unabhängigkeit von Greifenstein unterstützen. Doch sie fängt mit ihrer Politik an wo Karl nicht einmal unter der Erde liegt. Und dies Löst Revolutionäre Gedanken bei den Bewohnern aus. Sie wusste nie wie sie weiter handeln soll. Da eines Tages ein junger Elf in das Städtchen kam und dieser sagte er sei ein Diener Karl gewesen sei durfte er eintreten. Quentin nahm ihn sofort zu ihm nachhause was Sinja komisch vorkam doch sie unternahm nichts. Da immer wieder Droh Briefe an den Häusern Eulenbergs hingen wie " Brüder!Schwerstern! Ich rufe zum Kampf gegen die Herrin Eulenbergs!" schlug sie an dem Stadtrat vor eine Armee gegen diese Leute einzusetzten. Sie machte Eulenberg Mobil! Die Zukunft wird sich noch zeigen…

Das Ende einer Herrschaft

Der Neuanfang

Der Regen legte sich langsam über Eulenberg und eine Kutsche kämpfte sich den Weg nach Eulenberg. In einer Ansteigung blieb der Wagen stehen. Einer der beiden Kutscher stieg ab und öffnete die Tür zur Kutsche „Mein Herr, den Rest müssen wir laufen.“ Eine Gestalt im Umhang verlässt die Kutsche, „Nicht das es die Meiste Zeit hier Schneit… nein nun muss es auch noch Regnen… hat der Herr kein erbarmen mit uns?“ langsam tastet sich Hans von Eulenberg durch den Schlamm. Im Rücken von ihm zwei Kutscher die drei Säcke voll Stein tragen, die sie von einem guten Handel aus Gabilgathol erworben hatten…

22.07

Eulenberg litt immer noch unter einem Gewitter welches die meisten Gebäude vernichtete. Ebenso war die Brug des Baron, Herrn von Eulenberg stark beschädigt. Man hört nur stimmen aus dem Büro des Baron: „Dieser verdammter Stadtrat! Er wird mir bald noch endgültig das Genick brechen!“ sagte Hans von Eulenberg zu seinem Cousin, Otto. Schon seit dem Tode Karl von Eulenberg ist die Familie Eulenberg und der Stadtrat des Städtchen stark im streit vertieft.
„Wie wäre es, wenn wir einen innere Revolte gegen den Stadtrat starten…?“ fragte Otto scheu nach.
„Wir hatten so etwas schon einmal versucht 1349… leider ist es fehlgeschlagen.“
„Du bist der Baron, du hast die endgültige Entscheidung , du bist der Souverän!“
Hans überlegte kurz und läuft aus dem Zimmer, ohne ein Wort zu sagen.

23.07

Hans von Eulenberg betritt das Rathaus und lief geradeaus in den Versammlungsaal im Dachstock.
Es war eine Art Abstellkammer im Rathaus. Hans trat vor die Ratsmitglieder und sprach:
„Meine Geliebten Freunde,
nach langem überlegen kam ich zum entscheid, um unser schönes zuhause, Eulenberg , vor einem inneren Zerfall zu schützen… in Umstrukturierung der Stadtverwaltung vor zu nehmen… Die Mitglieder dieses Rates sind mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt enthoben… Eulenberg steht nun unter der endgültigen Kontrolle des Souveräns, mir.
Habt vielen dank für ihren Dienst“

Hans lächelt leicht verschämt und verlässt das Rathaus mit einem strahlen.

24.07

Hans war voller Freude als er die Baupläne der neuen Burg in empfang nahm. Da die alte schon fast eine Ruine ist muss eine neue Gebaut werden. Nicht nur dies, ganz Eulenberg soll neu strukturiert werden, es soll aufsteigen sowie es noch nie war.¨

Dies ist ein Neuanfang

Der Beginn der Talschaft

Die erste Landsgemeinde war gerade erst vorbei und der Tag neigte sich dem Ende zu. Die Strassen in Eulenberg waren leer, das ganze Städtchen schlief, doch in der Stadtburg brennte noch Licht. Der frisch gewählte Landamman Andrin von Tarasp sass noch an seinem Arbeitstisch. Er unterschrieb den Haftbefehl gegen die Baronin Anna von Eulenberg, ein lächeln zauberte sich auf sein Gesicht… Sein Plan ist vollkommen aufgegangen. Den Landrat hatte er fest im griff und die Landsgemeinde war einfach zu beeinflussen. Er hatte nur in ein paar Tagen ein anscheinendes stabiles System gestürzt und sich die Macht gesichert. Andrin bliess die Kerze aus und machte sich auf den Weg zu dem erst gerade erbauten Denkmal für Karl den zweiten.

Gefolgt von zwei Wachen spaziert der junge Landamman durch Eulenberg und schaut sich um, dies alles ist nun unter seiner Herrschaft. Angekommen am Denkmal gibt er den Wachen ein Handzeichen das sie abstand halten sollen. Langsam tritt er an das Denkmal heran und spricht langsam

„Nun, M’Lord. Die Zeiten haben sich geändert… Der grosse Karl der zweite… Er, welcher denn mächtigsten Ratsherr ins leben gerufen hat den Eulenberg je gesehen hat, doch vergass , einen Platz für sich selbst dazulassen. Dessen Stolz es ihm nie erlaubte, daran zu zweifeln, dass er nicht länger gebraucht werden würde. Ruhet gut in eurem Grab, M’Lord. Eure Gemahlin wird euch bald Folgen.“ Er beendet den Satz mit einem leichten Lachen. Bevor Andrin sich umdreht Spuckt er noch vor die Statue.

Die Sonne geht hinter den Bergen auf und die Vögel ertönen den stillen Morgen. Die Fensterläden öffnen sich langsam und auf den Strassen spielt sich ein Schauspiel ab.
„Lasst mich los! Ich bin eure wahre Herrin! Ich habe meinen Gemahlen nicht ermordet!“
Die Baronin wird von drei Wachen abgeführt und Richtung Stadtburg gebracht. Durch die Tore der Burg gebracht sah die Baronin in einem Fenster den Landamman stehen, mit einem grinsen stehen. Die Baronin wurde durch die Gänge der Burg zum Landrat gebracht um über sie zu Urteilen.

„Anna von Eulenberg, ihr wurdet vor den Landrat gebracht da ihr Beschuldigt seid, euren Mann kaltblütig ermordet zu haben. Hier vor dem Gesamten Landrat wird heute über euch Geurteilt. Zu beginn wollen wir eure Sicht des ganzen sehen.“ Sagte der stillstehende Landamman mit einem ruhig doch ernsten Ton.
Die Baronin schaute ganz langsam zu dem Landamman Andrin von Tarasp, welcher mit einem grinsen in seinem Sessel sass.
„Dieser Mann, euer hochgelobter Landamman ist ein Betrüger. Er liess meinen Mann umbringen und ich soll nun auch beseitigt werden… Wie kann eine ganze Stadt auf die Lügen eines einziges Mannes hereinfallen?“ Die Baronin beendet gerade ihren Satz als sie plötzlich auf den Landamman mit einem Dolch zu rannte.

Die Wachen konnten die gerade noch festhalten. Als sie kniend vor den Landräten ist, verliest der Weibel ihr Urteil… Enthauptung vor der Landsgemeinde.

Die Sonne geht am darauf folgenden Tag langsam auf als die Landsgemeinde versammelt ist. Auf dem Podest sieht man eine Enthauptete Baronin und der Landamman tritt hervor;

"Geehrte Landsgemeinde! Mit dem Tod der Alten Baronin ist unsere Stadt endlich befreit! Möge die Talschaft Eulenberg ewig bestehen!

Vivat Eulenberg!"


Namensgebung

Eulenberg wurde von seinen ersten Herren und Gründer „Karl I. von Eulenberg“ benannt. Dieser Name besteht bis heute.


Banner

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Das Banner repräsentiert alle Ortschaften von Eulenberg und vereint diese so unter einem Banner. Doch die Farben haben auch noch andere Bedeutungen:

Die Farbe Rot stellt den Kampfgeist der Eulenberger da, die sich gegen jeden Feind verteidigen.

Die Farbe Gold stellt den Wohlstand von Eulenberg da.

Die Farbe Weiss stellt die Weisheit und die Reinheit von Eulenberg da.


Regierungsform:

Eulenberg ist eine direkte Demokratie. Die Macht geh vom Volk aus, welches bei der Landsgemeinde mitreden kann. Die Landsgemeinde findet einmal im Jahr statt bei welchem der Landrat über Sachen abstimmen lässt. Die Landräte müssen jede zwei Jahr bestätig werden von der Landsgemeinde. Der Landamman, das Oberhaupt von Eulenberg, muss sich ebenso bestätigen lassen, doch all vier Jahre.

Eulenberg ordnet sich jedoch als Mitglied des Fürstentum Greifenstein der Hauptstadt Greifenstein unter.

Landrat

Der Landrat ist für die Verwaltung von Eulenberg zuständig. Er wird von der Landsgemeinde gewählt und sein Oberhaupt ist der Landamman. Jeder Landrat hat eine eigene Aufgabe welche zur Verwaltung behilft. Die Landräte müssen sich all zwei Jahre von der Landsgemeinde bestätigen lassen, der Landamman alle vier Jahre.

Landamman
Der Landamman ist der Leiter den Landrates und das Oberhaupt von Eulenberg. Er ist für die gesamte Verwaltung zuständig. Er wird ebenso als höchster Eulenberger angesehen da er den Landrat und Landsgemeinde leitet.

stillstehender Landamman
Der stillstehende Landamman ist die erste Vertretung des Landammans. Er ist für die Diplomatischen Beziehungen mit anderen Städte zuständig. Falls der Landamman während seiner Regierungsperiode stirbt, springt der stillstehende Landamman bis zur nächste Landsgemeinde ein.

Säckelmeister
Der Säckelmeister hat die Aufgabe die Finanzen zu verwalten und die Abgaben einzusammeln. Er steht auch eng in Verbindung mit den Banken welche in Eulenberg ihren sitz haben.

Landeshauptmann
Der Landeshauptmann befehligt die Streitkräfte in Eulenberg. Er ist zuständig für die Innere Sicherheit in Eulenberg und für die Sicherheit der Diplomaten und Herren anderer Städte. Sollten der Landamman und stillstehende Landamman gleichzeitig sterben hat der Landeshauptmann das recht Eulenberg unter seine Kontrolle bis zur nächsten Landsgemeinde nehmen, wenn es sein muss mit Gewalt.

Bauherr
Der Bauherr überwacht alle Bauten in Eulenberg und den Ortschaften. Jeder Bauantrag geht über seinen Tisch und er ist für den gesamten Bau samt Bauarbeiter zuständig.

Spitalmeister
Der Spitalmeister überwacht den Spital und wacht über alle Medikusse. Er ist zuständig das jeder Bürger Eulenbergs eine gute Medizinische Behandlung hat.

Zeugherr
Der Zeugherr ist für die Verteidigungsanlagen von Eulenberg zuständig. Er überwacht diese und sorgt dafür, dass diese Intakt bleiben.


Landsgemeinde

Die Landsgemeinde ist die verfassungsmässige, an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel und mit feierlichem Zeremoniell abgehaltene Versammlung der stimmfähigen Einwohner, an der über Sachgeschäfte abgestimmt wird und Behörden gewählt werden. Der Ablauf ist genau geplant. Alle Stimmberechtigen sind im sogenannten „Ring“. Zuschauer schauen außerhalb vom Ring zu.

Ablauf

Der Landamman hat das recht die Landsgemeinde individuell zu Gestalten.

[Feierlicher Einzug zum Landsgemeinden platz]
Landamman: [Willkommensrede und Begrüßung der Landräte ]
[Das Landsgemeindenlied wird gesungen]
[Die Landsgemeinde wird vereidigt]
Landamman: Wir geloben und schwören, die Verfassung und Gesetze der Talschaft und des Fürstentums Greifenstein treu und wahr zu halten, des Vaterlandes Ehre, Einheit und Kraft, seine Unabhängigkeit, die Freiheit und Rechte seiner Bürger zu schützen und zu schirmen, so wahr als wir bitten, dass uns Gott helfe.
Alle Bürger: Dies schwören wir.
Landamman: Die Landsgemeinde ist nun beschlussfähig.
[Landamman tritt zurück und der stillstehende Landamman tretet vor]
stillstehender Landamman: Im letzten Jahr wurde folgendes im Namen der Landsgemeinde vollzogen … [erläutert alle wichtigen Ereignisse seit der letzten Landsgemeinde]
[stillstehender Landamman tritt zurück und die Landräte legen je einen Bericht der Landsgemeinde vor]
[Falls über etwas abzustimmen ist, wird darüber nun abgestimmt]
Landamman: Geehrte Bürger, die Landräte sind nun ihres Amtes zu bestätigen.
Wer den [Titel + Name des Landrates] wiederwählen will, der erhebe seine Hand.
[Wenn wiedergewählt ----- „Der ehrenvolle Landrat wird zwei weitere Jahr seiner Arbeit nachkommen!“
Wenn abgewählt ----- Die Bürger dürfen einen Namen hereinrufen um eine Person vorzuschlagen. Dann wird jeweils darüber abgestimmt und jener der am meisten Stimmen bekommt, erhält das Amt.
Landamman: Das Wort ist Frei! [Nun dürfen die Bürger noch ihre anliegen der Landsgemeinde vorbringen]
[Nachdem die Landsgemeinde fertig ist beginnt der Feierliche Zug des Landrates zur Stadtburg von Eulenberg.]



Rasse:

In Eulenberg sind nur Menschen [Europäer] berechtigt sich niederzulassen.
Jedoch sind Händler und Reisende anderer Rassen und Kulturen, außer dem Chaos, in Eulenberg geduldet.


Religion:

In Eulenberg ist nur das Christentum als offizielle Religion geduldet.
Jedoch sind Händler und Reisende anderer Religionen, ausser dem Chaos, in Eulenberg geduldet.


Gesetze und Rechtsprechung:

Eulenberg ordnet sich als Mitglied des Fürstentum Greifenstein unter und es wird nach Greifensteiner Recht verurteilt.

Gesetzgebung Greifenstein

Ordensgesetze

§1 Gesetzgeber

§1.1 Gesetzgeber ist im gesamten Herrschaftsbereich der Großmeister des Ordens.
§1.2 Gesetze, die vom Rat beschlossen wurden, müssen vom Großmeister bestätigt werden.

§2 Gültigkeitsbereich

§2.1 Die Gesetze gelten im gesamten Herrschaftsbereich der Stadt Greifenstein.
§2.2 Jeder, der sich innerhalb des Herrschaftsgebietes befindet, unterliegt diesen Gesetzen.

§3 Zutritt zum Herrschaftsgebiet

§3.1 Fremden dürfen die Burg und deren unmittelbare Umgebung nur in Begleitung eines Bürgers betreten.
§3.2 Der Zutritt zu nicht öffentlichen Bereichen ist Fremden strengstens untersagt.
§3.3 Die Stadt Greifenstein steht für Händler oder Reisende offen, nachdem diesen von den Torwachen durchgelass gewährt wurde.
§3.4 Orks und Geschöpfen des Chaos werden im Herrschaftsgebiet Greifensteins nicht geduldet und ohne Vorwarnung angegriffen.

§4 Waffen

§4.1 Fremden ist das offene Tragen von Waffen und Rüstungen innerhalb der Stadt und seinem nahen Umfeld untersagt.
§4.2 Der bewaffnete Angriff auf einen Bürger ist verboten.
§5 Persönliches Eigentum
§5.1 Das Eigentum von anderen ist zu achten. Es darf weder mutwillig beschädigt, oder gar entwendet werden.

§6 Steuern

§6.1 Jeder Bürger ist verpflichtet Abgaben in Form von Gold zu entrichten.
§6.2 Die Höhe der Abgabe ist (soweit keine Änderungen vorgenommen werden) auf 50 Taler festgelegt.
§6.3 Die Abgaben werden ein mal wöchentlich entrichtet und müssen beim Großmeister, oder einem Stellvertreter abgegeben werden

§7 Bauvorhaben

§7.1 Bei jedem Bauvorhaben ist darauf zu achten, dass es sich größtmöglich in die Natur einfügt.
§7.2 Gebäude müssen sich in das Gesamtbild der Stadt einfügen. Eine Nichteinhaltung der Bauvorgaben wird durch Abriss geahndet.
§7.3 Abgeholzte Bäume müssen an anderer Stelle ersetzt werden.

§8 Wehrpflicht im Kriegsfall

§8.1 Die militärische Stärke Greifensteins dient nur der Verteidigung. Ausnahme bilden Kreuzzüge der Christenheit.
§8.2 Im Verteidigungsfall ist jeder Bürger verpflichtet zu den Waffen zu greifen und den Feind zurück zu schlagen.
§8.3 Im Bündnisfall fällt die militärische Entscheidungsgewalt an Greifenstein.

§9 Strafgesetz

§9.1 Das Strafmaß richtet sich nach Vergehen und dessen Schwere.
§9.2 Bestrafungen reichen von Geldbußen über Arbeitslager, bis hin zur Verbannung aus dem Herrschaftsgebiet, oder sogar dem Tod

Bürgerechte :

§1. Ein jedem Bürger Eulenbergs ist das Recht auf Grundbesitz und ein eigenes Stück Land des Umlands zugesichert.

§2. Jeder Bürge hat des recht auf Zuflucht in den Mauern der Stadt. Im Kriegsfall wie bei Ungewitter.

§3. Bewohner Eulenberg können sich durch das Schutzgelübde des Greifensteiner Militärs frei und sicher innerhalb des gesamten Gebiets des Fürstentums Greifenstein bewegen, inbegriffen freier Einlass nach Sturmhafen und der Hauptstadt Greifenstein selbst.

§4. Bürger der Stadt sind von Steuern, Abgaben sowie Pacht oder Miete befreit.

§5 Jeder Bürger ist verpflichtet im Kriegsfall seine Heimat, das Fürstentum Greifenstein, zu verteidigen.


Feiertage, Kultur & Tradition:

Feiertage:

Zusammenfassung

Tag des Bauern, 17 Aprilis(April)
An diesem Tage wird die harte Arbeit der Bauern geehrt und ein großes Fest Veranstaltet. Am Ende des Tages trifft sich die Gemeinschaft in der Sankt Bartholomäus Kirche um einen Gottesdienst abzuhalten.

Tag der Gründung, 18 Februarius (Februar)
An diesem Tage wird die Gründung Eulenberg gefeiert. Ein großes Stadtfest wird veranstaltet. Eröffnet wird das Fest vom Landamman.

Anfang der Jagd, 1 October (Oktober)
An diesem Tage wird der Anfang der Wild Jagd eröffnet und gefeiert. Die ersten Jäger gehen Morgens früh in den Wald und kommen Abends spät zurück mit der ersten Beute des Jahres.

Chalandamarz, 1 Martius (März)
Am 1 März wird der Frühlingsbeginn gefeiert. Früh am Morgen gibt es einen Umzug mit Kuhglocken durch die Straßen Eulenbergs um die „Bösen“ Wintergeister zu vertreiben und den Frühling willkommen zu heißen.

(mehr folgen…)

Christliche Feiertage
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Quelle

Kultur & Tradition:

Zusammenfassung

Begrüssung
In Eulenberg reicht man sich als Fremde die Hand. Freunde und Familie umarmen sich auch oft, doch meistens gibt man sich zwei Wangenküsschen

Alpabzug
Der Spätsommer ist in Eulenberg ein Grund zum Feiern. Nachdem sie mehr als vier Monate auf Alpenweiden verbracht haben, kehren die Landwirte mit ihren festlich geschmückten Tieren ins Tal zurück

Schwingen
Schwingen nennt man den Zweikampf zwischen zwei kräftigen Gestalten, mit eigenen Regeln, Griffen und Schwüngen. Dabei messen sich die schweizweit bekannten Bösen (die besten Schwinger) an kleineren und grösseren Schwingfesten.

Mehr dazu

An den Schwingerfesten der Talschaft wird alle 3 Jahre der Tälische Schwingerkönig erkoren. Schwingen unterscheidet sich vom Wettkampfringen vor allem dadurch, dass alle Griffe fest vorgeschrieben sind und die Schwinger Hemden sowie lange Hosen tragen, über die eine kurze Schwingerhose aus starkem Drillich gezogen ist. Die Beine dieser Schwingerhose sind so hochgerollt, dass sie einen Griff bilden.

Kampfgericht

Vor jedem Gang (Kampf) teilt das Kampfgericht die Schwinger ein. Eine Besonderheit beim Schwingen ist, dass nach jedem Gang neu bestimmt wird, wer gegen wen zu schwingen hat. Das Kampfgericht besteht je nach Anlass aus 3 - 6 Leuten. Geleitet und bewertet wird der Kampf von einem Platzkampfrichter auf dem Sägemehl und zwei Kampfrichtern am Tisch. Ein Gang dauert 5 Minuten.

Gang

Zu Beginn eines Kampfes geben sich die Schwinger respektvoll die Hand. Ein Gang gilt als entschieden, wenn ein Schwinger mit dem Rücken ganz oder bis Mitte beider Schulterblätter (vom Kopf oder Gesäss, von linker oder rechter Seite her) gleichzeitig den Boden berührt. Das Resultat ist nur gültig, wenn beide Schulterblätter innerhalb des Sägemehlringes zu liegen kommen. Das Reglement hält ausserdem fest, dass jeweils der Sieger dem Verlierer das Sägemehl von den Schultern wischt.

Geburt
Wenn in einer Nachbarschaft ein neues Kind geboren wird schenkt man aus Respekt Blumen den Eltern und dem Kind. Eine aussnahme gibt es bei Unehelichen Kindern, diese werden in den meisten fällen nicht in der Gesellschaft akzeptiert.

(mehr folgen…)


Reiseverbindung

Eulenberg liegt östlich von der Stadt Greifenstein und ist von dort einfach zu Erreichen.
Von Lohengrin aus ist Eulenberg einfach mit der Kutsche zu besuchen.

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