Der Bund der freien Banken Parsifals

Nach der Flucht der Zentralbank aus Progressus wird jene nun reorganisiert. Dieses Dokument ist deshalb noch nicht Final und Änderungen werden folgen. Das Ziel des Bundes ist es, Banken in allen zivilisierten Städten Parsifals zu eröffnen uns diese zu verbinden. Der Bund soll dafür sorgen, dass Zinsraten in ganz Parsifal gleich sind, um Geldtransaktionen zu vereinfachen, auch soll eine Währung, die durch die Goldreserven der Bank gedeckt wird, entstehen.

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Verfassung des Bundes der freien Banken Parsifals

Kapitel I

  1. Der Bund der freien Banken Parsifals hat folgende Namen und Abkürzungen:
    a) Bund der freien Banken Parsifals
    b) BfBP
    c) Bankenbund
  2. Der Bund ist zu keiner Stadt gehörig. Handelsrestriktionen müssen direkt gegen den Bankenbund gerichtet werden um in Wirkung zu kommen.

Kapitel II

  1. Es existieren folgende Positionen im Bankenbund:
    a) Geschäftsführer des Bundes der freien Banken Parsifals
    b) Geschäftsrat
    c) Senator

Kapitel III

  1. Der Geschäftsführer des Bundes der Banken Parsifals (von nun an „Geschäftsführer“) hat endgültiges Entscheidungsrecht über die Außenpolitik des Bankenbundes. Er kann Diplomaten und Botschafter sowohl ernennen als auch entlassen.

  2. Die Stimme des Geschäftsführers zählt in Abstimmungen in sowohl Senat als auch Geschäftsrat doppelt.

  3. Der Geschäftsführer kann seinen eigenen Nachfolger bestimmen. Sollte er sterben und keinen Nachfolger ernannt haben wird der nächste Geschäftsführer vom Geschäftsrat bestimmt.

  4. Zwischen Tagungen des Geschäftsrats bzw. Senat kann des Geschäftsführer Entscheidungen treffen, die die Macht des jeweiligen Organs haben. Der Geschäftsrat bzw. Senat müssen diese bei der nächsten Tagung verabschieden damit sie weiterhin Effekt haben.

  5. Zu allen Zeiten gibt es nur einen Geschäftsrat. Zu Beginn des Bundes ist die Therin Theronson ((@L_28))

Kapitel IV

  1. Der Geschäftsrat besteht aus den Geschäftsführern der Mitgliederbänke und dem Geschäftsführer des Bankenbundes.

  2. Der Geschäftsrat trifft Entscheidungen über: Konten, die Zinsrate und das Beitreten neuer Mitglieder. Diese Entscheidungen müssen mit einer absoluten Mehrheit bestätigt werden.

  3. Der Geschäftsrat wird vom Geschäftsführer einberufen und kann vom Geschäftsführer aufgelöst werden.

  4. Der Geschäftsrat bestimmt über seine eigene Geschäftsordnung. Diese kann aber nicht der Verfassung widersprechen.

Kapitel V

  1. Der Senat besteht aus all jenen Personen, die mehr als 1000 Taler auf ihrem Konto haben.

  2. Alle Verfassungsänderungen müssen vom Senat mit einer zweidrittel Mehrheit verabschiedet werden.

  3. Der Senat macht all jene Entscheidungen, die nicht an den Geschäftsführer oder den Geschäftsrat fallen.

  4. Der Senat macht seine eigene Geschäftsordnung mit einer absoluten Mehrheit. Der Geschäftsführer besitzt ein Veto auf diese und die Geschäftsordnung kann der Verfassung nicht widersprechen.

16,5. Bis zur ersten Sitzung des Senats, hat der Geschäftsführer dessen Rechte und Pflichten.

  1. Der Senat wird vom Geschäftsführer einberufen und kann vom Geschäftsführer aufgelöst werden.

Kapitel VI

  1. Das Wappen des Bankenbundes besteht aus einem goldenen Adler der die Wolken spaltet.
    Ein Beispiel des Wappen:
    Screenshot 2022-08-06 201250

Mitgliederbanken des Bundes der freien Banken Parsifals: