Präambel: Die Zentralbank von Progressus wurde gegründet, um den Transfer von großen Summen zu vereinfachen und die wirtschaftliche Entwicklung von Progressus und dadurch von Parsifal zu fördern. Sie soll dazu dienen, Darlehen anzubieten, damit das vorhandene Kapital ein kleineres Problem für jene ist, die erst neulich in die Lande von Parsifal zogen.
Verfassung der Zentralbank von Progressus
Kapitel I
Ziele und Grundsätze
1. Die Zentralbank von Progressus (fortan "die Bank") ist weisungsunabhängig.
2. Die Bank setzt sich zum Ziel, den Welthandel zu fördern.
Kapitel II
Der Geschäftsrat
3. Der Geschäftsrat besteht aus bis zu sechs (6) Mitgliedern.
4. Er wird vom Geschäftsführer geleitet.
5. Der Geschäftsführer hat das Recht, drei (3) Mitglieder zu ernennen. Er kann diese auch jederzeit vom Rat entfernen.
6. Ein Mitglied wird vom Senat bestellt.
7. Ein Mitglied ist die ehrenwerte Präsidentin der Zentralbank von Progressus.
8. Der Geschäftsrat tagt einmal monatlich.
9. Der Geschäftsführer kann notfalls eine Tagung außerhalb des monatlichen Rhythmus einberufen.
Kapitel III
Der Senat
10. Der Senat besteht aus all jenen Personen, die mehr als eintausend (1000) Goldtaler in der Bank verwahren.
11. Um als Mitglied des Senats anerkannt zu werden, müssen 25 (fünfundzwanzig) Goldtaler an die Bank gezahlt werden.
12. Der Senat bestimmt das Mitglied, das zum Geschäftsrat entsandt, wird durch eine einfache Mehrheit.
Kapitel IV
Die ehrenwerte Präsidentin der Zentralbank von Progressus
13. Die ehrenwerte Präsidentin ist zugleich das Staatsoberhaupt von Progressus.
Kapitel V
Der Geschäftsführer
14. Der Geschäftsführer vertritt die Bank in allen offiziellen Angelegenheiten.
15. Falls im Geschäftsrat eine Abstimmung mit einem Gleichstand endet, zählt die Stimme des Geschäftsführers doppelt.
16. Der Geschäftsführer hat das Recht, temporäre Entscheidungen ohne Zustimmung des Geschäftsrats zu treffen.
Diese müssen vom Geschäftsrat bei der nächsten Tagung bestätigt werden.
17. Der Geschäftsführer hat das Recht, seinen eigenen Nachfolger zu bestimmen.
18. Sollte der Geschäftsführer sterben, ohne einen Nachfolger ernannt zu haben, bestimmt der Geschäftsrat den Nachfolger.
Kapitel VI
Konten
19. Der Geschäftsführer besitzt das Recht, Entscheidungen zu Konten ohne Zustimmung des Geschäftsrats zu treffen.
Kapitel VII
Änderung der Verfassung
20. Die Verfassung kann nur mit einstimmiger Zustimmung des Geschäftsrats geändert werden.
21. Außerdem muss der Senat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) zustimmen.
Kapitel VIII
Zweigstellen
22. Der Eröffnung einer Zweigstelle muss eine Mehrheit des Geschäftsrats zustimmen.
23. Zweigstellen werden von einem Zweigstellengeschäftsführer geführt.
24. Die Rechte und Pflichten dieser Zweigstellengeschäftsführer werden zu einem späteren Zeitpunkt vom Geschäftsrat beschlossen.
Kapitel IX
Das Wappen
25. Das Wappen der Bank ist eine Blume mit goldener Blüte auf weißem Grund.
26. Sie symbolisiert den Reichtum, den die Bank ganz Parsifal bringen wird.
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