Thyma Dorei - Die vertriebene Flotte

„Die vertriebene Flotte“

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Beschreibung:

Fernab von den trügerischen Kontinenten Eldorias segelt die Flotte Thyma Doreis über die Ozeane. Überlebende der gleichnamigen Stadt, die durch Intrige sowie Feinde zerstört und schließlich von ihren eigenen Bewohnern niedergebrannt wurde. Die Banner des Phönix zieren nun Segel und wehen an den Masten anstelle der Burgen und Zinnen alter Tage. Mit der Hoffnung auf Frieden und ruhigere Tage kreuzen die Schiffe, die gleichzeitig auch die Heimat der Besatzungen darstellen, durch die Gewässer. Doch alte Narben werden nicht vergessen und ein zweites Mal werden sich die Menschen und Elfen auf den Schiffen nicht ihrer Heimat berauben lassen.

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Vorgeschichte

Die Überlebenden der Stadt Thyma Dorei hatten die Wahl, sich der Flotten anzuschließen oder ihr eigenes Glück in der Welt zu suchen.

Während die meisten Stadtbewohner sich in alle Winde zerstreuten, versammelte sich ein Teil der Bürger und Wachmannschaften, welche die Prinzipien der Stadt nicht aufgeben wollten, um das Schiff Thyma Doreis. Die schwer bewaffnete Fregatte, die auf den Namen Phönix getauft wurde, sollte ihre neue Heimat werden. Während die Ideale von Fortschritt und Frieden nicht abgelegt wurden, stellte die Gründung der Flotte Thyma Doreis die letztendliche Konsequenz einer Entwicklung dar, die durch äußere Umstände herbeigeführt wurde.

Auf dem Meer, fernab von politischen Intrigen und Ränkespiele, wollten die Menschen und Elfen ihr Leben weiterführen und sollte es so weit kommen bis auf den letzten Mann ihre Schiffe verteidigen.

Wenn wider aller Erwartungen das Festland zu Frieden finden und die Flammen von Zwietracht und Neid erloschen sind. So mögen die Bewohner der Stadt vielleicht zurückkehren und auf den Ruinen ihrer Heimat eine neue Zukunft errichten. Doch dieser Tag scheint vorerst so weit in die Ferne gerückt zu sein, wie die Ufer, die sie zurücklassen.

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Siegel


Das Siegel wurde von der Stadt Thyma Dorei übernommen
So zeigt es einen nach links schauenden Phönix, welcher seine Flügel ausbreitet. Er ziert als das Wappentier Der Phönix alle wichtigen Dokumente, die im Zusammenhang mit der alten Stadt sowie der neuen Flotte einhergehen.

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Beziehung zu anderen Rassen/Kulturen

Die Flotte besteht aus friedlich gesinnten “Einfachen Handelsschiffen”, deren Besatzung von Elfen und Menschen geprägt ist, die teils angeworben und teils alte Bewohner der Stadt waren.
Der Schiffsverband strebt zu allen Städten ein aufgeschlossenes Verhältnis an und scheint mehr am Handel interessiert zu sein.
Aufgrund der vergangenen Ereignisse toleriert die Flotte und ihre Mitglieder weder Räuber, Piraten noch andere Arten von Gesetzlosen und wird jegliche Zusammenarbeit mit diesen verweigern.

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Gesetzgebung und Rechtsprechung

Der Admiral wird vom Flottenrat, welcher aus allen Kapitänen der Flotte besteht, mit einfacher Mehrheit gewählt (jeder Kapitän besitzt eine Stimme) und bei einer ¾ Mehrheit abgesetzt. Die Wahl besteht bis zum Tod oder Abwahl. Der Admiral besitzt 1,5 Stimmen.
Dieser Admiral bestimmt dann aus den Kapitänen den sogenannten Flottille-Vorsteher. Dieser kann die Ernennung durch den Admiral ablehnen, da dieser als Befehlshaber von bis zu 3 Schiffen sein Stimmrecht im “Flottenrat” verliert und nur dem Admiral untersteht. Bei der Abwesenheit des Admirals besitzt einer von ihm bestimmter Flotten Vorsteher eine 0,5 Stimme. Wenn auch dieser nicht anwesend ist, fällt diese dem dienstältesten Fotten-Vorsteher, oder mangels dessen dem dienstältesten Kapitän, zu.

Sollte ein Mannschaftsmitglied das Schiff wechseln wollen und dies nicht von seinen Kapitän oder den Kapitän des neuen Schiffes genehmigt werden so kann er sich an den Flottillen-Vorsteher wenden welcher sein zugehörigkeit der Besatzung ohne die zustimmung der Kapitäne wechseln kann, allerdings nur auf Anfrage des Mannschaftsmitglieds.

Nur der Admiral hat das Recht, Kriegs/Konflikt´s Zeiten auszurufen. Jedoch können die Kapitäne mit einer ¾ mehrheit diesen entscheid ablehnen und es bleibt bei Friedenszeiten

Jeder, der als Teil der Flotte ein Schiff kommandiert, wird Kapitän genannt und ist berechtigt, an den wichtigen Entscheidungen der Flotte teilzuhaben. Flottillen Vorsteher haben zwar das Recht, im Flottenrat zu tagen und auch vorsprechen zu dürfen; sie besitzen allerdings kein Stimmrecht.

Sollte ein Schiff weder eine Besatzung noch einen Kapitän haben, so bestimmen der oder die Flottillen-Vorsteher den neuen Kapitän und jener stellt sich einer neuen Besatzung aus Flotten-Mitgliedern auf, welche dem aber auch zustimmen müssen.

Selbiges gilt auch für neue Schiffe und Mannschaften welchen sich dem Flottenverband anschließen wollen. Der Flottillen-Vorsteher entscheidet. Natürlich unter der Voraussicht, dass die neuen Flottenmitglieder den Flotten-Eid ableisten.

Der Flottenrat ist nur beschlussfähig wenn ¾ des Stimmberechtigten Rates anwesend sind

Der “Flottenrat” besteht aus allen Kapitänen und dem Admiral.
Durch einen Zusammenschluss des “Flottenrates” werden neue Gesetze und Richtlinien bei einer einfachen Mehrheit erlassen.

Die Tagung des Gerichts und die Durchsetzung der Strafen erfolgt durch den Flottillen -Vorsteher des betroffenen Schiffes. Sollte kein Flottillen -Vorsteher vorhanden sein. Übernimmt der Erste-Maat des betroffenen Schiffe die Durchsetzung der Strafen.
Sollte auch kein Erster-Maat gegeben sein, so übernimmt der Kapitän des betroffenen Schiffes die Rechtsprechung.
Die Rechtsprechung erfolgt in der Öffentlichkeit, um Transparenz zu wahren.

Der Admiral kann ein anderes Schiff, als das eigene, zum Flaggschiff deklarieren und dort postiert sein, um Befehle zu erteilen. Der Kapitän des neuen Flaggschiffes bleibt allerdings weiterhin eingesetzt.

Sehe Strafkatalog.

Sollte der Posten des Flottillen-Vorstands aufgrund von Personalmangel nicht gegeben sein, übernimmt der Admiral dessen Funktion.

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Feste / Moral hebende Maßnahmen

Das Flottenbild wird geprägt sein vom Handel und einer strengen Disziplin an Deck. Mit Hinblick auf die Moral der Mannschaften wurden jedoch auch vielerlei Feste aus der alten Heimat übernommen oder in abgeänderter Form integriert.

-Feirá - Wöchentlicher Markt oder Handel ein alter Brauch aus Thyma Dorei, jedoch nicht mit Marktständen und Händlern sonder mehr ein Tausch innerhalb der Flottenmitglieder. Meistens segelt die Flotte dafür zum nächsten Küstenort, wodurch sie dann vor Ort miteinander oder den Einheimischen handeln.

-Gultériana - Ein Fest, das jedes Jahr von der ganzen Flotte gefeiert wird. Die Flottenmitglieder gedenken der Entstehung von Thyma Dorei und ihrer eigentlichen Heimat, jedoch auch ihrem neuer Zuflucht zur See.
Die gesamte Flotte führt Wartungsarbeiten aus, reinigt die Schiffe und es werden allerlei Geschichten vom Land als auch zur See erzählt am Abend, nach einem äußerst langen Arbeitstag.

-Advindó: Neue Flottenmitglieder werden einmal jährlich bei einer besonderen Zeremonie geehrt. Dieser Abend bietet die Möglichkeit, sich der Flotte vorzustellen, etwas von ihrem Talent darzubieten und Kontakte zu knüpfen. Dieses Fest wird meistens nur innerhalb der Flotte, ohne Anwesenheit von Außenstehenden, praktiziert.

-Emagiá: Jedes magische Wesen ist dazu eingeladen, an diesem Turnier der magischen Kunst teilzunehmen. Nach dem Fall von Thyma Dorei werden nicht nur friedfertige Darstellung erlaubt. Natürlich haben sich die Darstellungen dennoch dem Gesetz zu beugen. Jeder Teilnehmer führt seine persönliche Präsentation durch.
Das Bewerten der Zuschauer entscheidet und kürt somit den Sieger. Dieser trägt dann für ein Jahr den Titel des “Alu Arfaern”, was für Menschenzungen sinngemäß heißt: "Kalligraph der Wellen”, welchen er im darauffolgenden Jahr verteidigen muss. Die Verleihung dieses Titels wird dann gebührend gefeiert werden. (es geht vor allem um das rpliche Darstellen kunstvoller Magie, durch Umschreibung)

-Poesis – das Fest der Lyrik und Poesie
An diesem besonderen Tag lädt die Flotte alle Meister der Schrift und Poetik ihre Werke zu präsentieren und Vorlesungen/ Vorträge zu halten (Die Buchmesse des Mittelalters) Sprachliche Wortgewandtheit.
Aufgrund der rauen See und der harschen Lage entwickelt sich dieses „Wortgefecht“ zu einer Art Duell der Redegewandtheit, wo auch nicht davon abgesehen wird, die Mutter des Kontrahenten auf schärfste Art und Weise zu beleidigen.

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Politisches System

Die Flotte wird regiert durch den Admiral als Oberhaupt einer Stratokratie mit meritokratischen Zügen. Die Regierung stellt gleichzeitig das Militär dar.

Es wird nicht nach Herkunft, Geschlecht oder anderen äußerlichen Kriterien oder Wohlstand bewertet. Der Aufstieg innerhalb der Flotte erfolgt durch das Zurschaustellen von Können, Talent und den erbrachten Verdiensten gegenüber der Flotte.

Der Admiral bildet das Oberhaupt der gesamten Flotte und delegiert Aufgaben sowie Pflichten an die ihm vertrauten Flottillen-Vorsteher weiter, welche wiederum dies an die Kapitäne, und dann Mannschaft, weiterreichen. Für gewöhnlich folgt man hier der Kommandostruktur von Befehlshaber abwärts zum kleinsten Glied. Allerdings aufgrund der Notwendigkeit in Notfallsituationen schnell zu reagieren zu müssen, kann ein Offizier, solange die Befehlskette diese es ihm gewöhnlich erlauben würde, einen Befehl direkt an einen weitaus rangniedriges Mitglied der Flotte erteilen.

Die Nachfolge des Admirals erfolgt durch eine Wahl aller Kapitäne. Dabei muss der neue Admiral ein Kapitän oder Flottillen-Vorsteher sein, sowie Teil der Flotte Mannschaft.
Zudem sind nur Kapitäne stimmberechtigt, können aber natürlich ihrer eigenen Mannschaft Gehör schenken.

Sollte ein Kapitän sterben, so wählt die Mannschaft des betroffenen Schiffes einen neuen Kapitän. Wenn keine Mannschaft gegeben sein, so ernennt der Flottillen-Vorsteher einen neuen Kapitän, sollte auch kein Flottillen-Vorsteher vorhanden sein, so fällt das Schiff in die Zuständigkeit des Admirals.

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Hierarchien

Admiral
(( Wählen Flottillen-Vorstand ))
(( Gesetzgebung ))

Flottillen-Vorstand
(( Rechtsprechung ))
(( Ernennen Kapitäne ))

Kapitäne
(( Wählen Admiral ))
(( Gesetzgebung ))
(( Ernennen Ersten-Maat ))

Erster Maat
(( Rechtsprechung ))

Matrose
(( Wählen Kapitäne ))

Alle unterstehen dem Flotten Admiral
Jedoch sind die Besatzungen eines Schiffes voneinander getrennt.
So dass jeder Kapitän nur über seine eigene Besatzung zu entscheiden hat.

Sprich: Jeder ist nur seinem Vorgesetzten und dessen Vorgesetzten unterstellt.
zudem muss jedes Mitglied einen Schwur ablegen.

Schwur:

“Ich schwöre mein Leben dem Dienst der Flotte und ihrer Mitglieder zu widmen”
“Ich gelobe den gehorsam gegenüber meinen Vorgesetzten und dem Seekodex”
“Ich verspreche mich niemals im Kampf zurückzuziehen außer unter Befehl meiner Vorstehenden”
“Ich werde mein Schiff und meine Kameraden schützen, sowie jene die sich nicht selbst verteidigen mögen”
“Ich verspreche gegenüber den Meinen stets die Wahrheit auf den Lippen zu tragen, gleich dem Licht des Phönix und der Sonne die unseren Weg wahrhaftig erleuchten”
“Ich bewahre die Geheimnisse der Flotte und werde sie in meine letzte Ruh unter den Wellen nehmen, wo kein Wort jemals an das trügerische Land vordringen vermag”
“Möge das Licht der Flotte uns zu sicheren Häfen leiten und die Schatten verbannen."
“Dies ist mein Schwur, dies ist mein Wille. So im Leben, wie im Tode.”

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Religion

In der gesamten Flotte herrscht Religionsfreiheit, so haben sich die Flottenmitglieder nicht in die Belange der Ritten und Sitten der anderen einzumischen, solange sich die Praktizierenden dem vorlaufenden Recht unterstellen.

Das Praktizieren der Religion wird ausschließlich in den Privaten Quartieren der Gläubigen geduldet.

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Gesetze

Geltungsbereich:
Alle Schiffe der Flotte sowie Stützpunkte unterliegen dem Recht.
Die Gesetze gelten auch für Außenstehende und Besucher

§1 Flottenmitlied Recht:

1.1 Jedes Flotten-Mitglied hat das Recht auf Leben, Freiheit, persönlichen Eigentum und freie Meinungsäußerung.

1.2 Jeder Flotten-Mitglied hat das Recht auf ein faires Verfahren.

1.3 Diese Rechte gelten, solange man gegen keine Gesetze verstößt.

1.4 Die Mannschaft eines Schiffes kann den Kapitän mit einer ¾ Mehrheit absetzen.

1.5 Jedes Flotten-Mitglied hat das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung.

§2 Flotten-Mitglied Pflichten:

2.1 Jeder Flotten-Mitglied hat die Pflicht, sich an die Gesetze zu halten

2.2.Jedes Flotten-Mitglied muss bei der Verteidigung der Flotte helfen und kann den Kampf NICHT verweigern.

2.3 Jeder Flotten-Mitglied hat die Pflicht der Folgsamkeit gegenüber der Obrigkeit.

2.4 Jeder Flotten-Mitglied ist verpflichtet, regelmäßig an Arbeiten für die Flotten teilzunehmen ( Reperaturen/Wartung. Reinigen, Flotten Bild beleben).

2.5 Auf Deck gilt Uniforms-Pflicht . Jeder Flotten-Mitglied muss sein ihm Gestellte Uniform wärend des Diensten Tragen.

§3 Flottentrecht:

3.1 Jegliche Form von Gewaltanwendung, sei es körperlich, mit Waffen oder Magie ist in der Flotte strengstens verboten. Streitigkeiten sollen vor dem eigenen Flottillen-Vorsteher. oder dem Ersten-Maat berichtet und geklärt werden. Ausnahmen hierfür setzen das Einverständnis beider Parteien voraus und werden nur an eigens dafür ausgewiesenen Übungsplätzen durchgeführt.

3.2 Es darf keine Magie gewirkt werden, die einer anderen Person, einem Tier, der Natur und/oder Strukturen Schaden zufügt oder gar zerstört. Dies würde streng bestraft. (( Ausnahmen bilden der Kampf oder Befehle durch den Vorgesetzten ))

3.3 Man darf seinen Glauben ausleben und sich friedlich mit anderen austauschen. Was nicht geduldet wird, sind Predigten auf der Flotte. Jene sind in den privaten Quartieren abzuhalten.

3.4 Den Anweisungen des Vorgesetzten ist Folge zu leisten.

3.5 Wer als Gast die Gesetze der Flotte bricht, wird unverzüglich ausgewiesen oder in schlimmen Vergehen auch eingesperrt und nach dem Seekodex verurteilt.

3.6 Wenn eine Mannschaft den Wunsch hat, sich aus dem Flottenverband zu lösen. So kann dies bei einer Wahl mit ¾ Mehrheit gelingen, wobei auch der Kapitän des betroffenen Schiffes dafür stimmen muss.
Daraufhin muss der Flottenrat mit einer einfachen Mehrheit dem stattgeben.
Sollte dies alles gegeben sein, so müssen der Admiral und der Kapitän eine Auszahlung des zu austretenden Schiffes vereinbaren. Dies muss schriftlich festgehalten werden.

§4 Kapitäns Recht:

4.1 Jedes Schiff der Flotte zählt zum Gemeinschaftsvermögen. Diesen werden durch die zuständigen Offizier lediglich überlassen. So die Kapitäne nicht die Schiffe persönlich besitzen, die sie kommandieren.
Aufgrund dessen muss jeder Kapitän eine abgabe von X Talern zum ersten Jedes Monats an die Flottenkasse zahlen,(( Dies wird Vertraglich festgehalten ))

4.2 Die Kapitäne haben das Recht, die Schiffe, die ihnen anvertraut werden, zu Kommandieren und eine eigene Mannschaft zu führen.

4.3 Der Admiral wird vom Flottenrat, welcher aus allen Kapitänen der Flotte besteht, mit einfacher Mehrheit gewählt und bei einer ¾ Mehrheit abgesetzt. Die Wahl besteht bis zum Tod oder Abwahl.

4.5 Kapitäne haben das Recht, bei einer Sitzung des Flotten Rates neue Gesetze zu erlassen oder anzupassen.

§5 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jedes Flottenmitglied so wie Gäste der Flotte Verpflichten, sich über die geltenden Gesetze zu informieren.

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Strafkatalog
  1. Die Ausführung jeglicher Strafvorschriften obliegt dem Flottillen-Vorsteher, Ersten-Maat und dann den Kapitänen des betroffenen Schiffes.

  2. Strafen werden wie folgt nach der Schwere der Tat gestaffelt, das Mindeststrafmaß ist mindestens mit dem maximalen Strafsatz der leichteren Kategorie zu ahnden:
    a. Eine Sittenwidrigkeit wird bestraft mit Kerkerhaft (bis zu drei Tage),oder Arbeits Strafen (bis zu fünf Tagen).
    b. Ein leichter Verstoß wird bestraft mit Kerkerhaft (bis zu einer Woche), Arbeitsstrafe (bis zu zwei Wochen), Geldstrafe (( bis zu 500 Talern )) oder Peitschenhieben (bis zu 5 Stück).
    c. Ein grober Verstoß wird bestraft mit Kerkerhaft (bis zu einem Monat), Peitschenhiebe (bis zu 10 Stück), Geldstrafe oder Brandmarkung an verdeckbarer Stelle.
    d. Ein schwerwiegender Verstoß wird bestraft mit Peitschenhieben (bis zu 50 Stück), Brandmarkung an markanter Stelle, Verstümmelung oder vollständige Besitzabsprechung.
    e. Ein unentschuldbarer Verstoß wird bestraft mit Tod durch Strick, Enthauptung, Plankengang, Kielholen oder Haifraß.

  3. Verbrechen gliedern sich entsprechend der Schwere der Tat in Vergehen, Verbrechen und Kapitalverbrechen.
    a. Vergehen werden als Sittenwidrigkeit bis grober Verstoß bestraft.
    b. Verbrechen werden als leichter bis schwerwiegender Verstoß bestraft.
    c. Kapitalverbrechen werden mindestens als schwerwiegender Verstoß bestraft.

  4. Der Versuch eines Verbrechens oder Kapitalverbrechens ist strafbar. Die Strafe richtet sich nach der Strafandrohung der versuchten Tat. Die Strafe kann gemildert werden.

  5. Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Begehen mehrere Straftaten gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

  6. Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer einen anderen zu dessen Tat bestimmt hat.

  7. Als Gehilfe wird bestraft, wer einem anderen zu dessen Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Die Strafe kann gemildert werden.

  8. Bei mehreren Taten werden die Tatbestände einzeln verhandelt und einzeln bestraft.

  9. Die leichte Körperverletzung gilt als Vergehen. Eine leichte Körperverletzung liegt vor, wenn ein nichtbleibender körperlicher Schaden ohne Einsatz von Waffengewalt verursacht wurde.

  10. Der Taschendiebstahl und der Diebstahl gelten als Vergehen.

  11. Der Mundraub gilt als Vergehen.

  12. Die Nötigung eines Menschen, Elfen, Zwerg oder Ork mit Gewalt oder Drohung mit empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassen gilt als Vergehen.

  13. Die Bedrohung eines Menschen, Elfen, Zwerg oder Ork mit einem gegen ihn oder einer ihm nahestehenden Person gerichteten Verbrechens oder Kapitalverbrechens gilt als Vergehen.

  14. Die Beschädigung und Zerstörung fremden Eigentums gilt als Vergehen. Die Beschädigung und Zerstörung fremden Eigentums in wesentlichem Maße gilt als Verbrechen.

  15. Die Hochstaplerei gilt als Vergehen. Als Hochstapler gilt, wer sich als jemand ausgibt, der er nicht ist oder falsche Namen angibt.

  16. Ein Sittenvergehen gilt als Vergehen. Ein Sitten-Vergehen begeht, wer die gesellschaftliche Etikette in erheblichem Maße verletzt.

  17. Die Einberufung des Gerichts wegen unwichtiger Delikte ist ein Vergehen. Der Täter soll überdies die Gerichtskosten in vollem Maße erstatten.

  18. Die Missachtung der Flaggen/Wappen von Thyma Dorei, so wie der Flotte, ist ein Vergehen.

  19. Die Fahnenflucht gilt als Kapitalverbrechen. Fahnenflüchtig ist, wer seinen militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten fernbleibt.

  20. Die falsche Verdächtigung wider besseren Wissens gilt als Verbrechen. Eine falsche Verdächtigung spricht aus, wer unwahre Behauptungen zu lasten Anderer äußert.

  21. Die Herbeiführung von schadenden Explosionen gilt als Verbrechen. Sämtlicher Sach- und Personenschaden wird gesondert bestraft, in jedem Fall ist die Herbeiführung der Explosion zu bestrafen.

  22. Die schwere Körperverletzung gilt als Verbrechen. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn ein bleibender körperlicher Schaden verursacht wurde oder die Verletzung mit Waffengewalt herbeigeführt wurde.

  23. Die Brandstiftung gilt als Verbrechen.

  24. Der Einbruch gilt als Verbrechen.

  25. Der Raub gilt als Verbrechen. Räuber ist, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung einem anderen eine Sache wegnimmt.

  26. Die Hehlerei gilt als Verbrechen. Hehler ist, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat erlangt hat, kauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern.

  27. Die Urkundenfälschung gilt als Verbrechen. Urkundenfälscher ist, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

  28. Die Veruntreuung gilt als Verbrechen. Veruntreuen tut, wer ein Gut, das ihm anvertraut worden ist, sich oder einem Dritten zueignet, um sich oder den Dritten damit unrechtmäßig zu bereichern.

  29. Das Aussprechen der Lüge vor Gericht gilt als Verbrechen.

  30. Der Amtsmissbrauch gilt als Verbrechen.

  31. Der Widerstand gegen die rechtmäßige Ordnung gilt als Verbrechen.

  32. Die Befehlsverweigerung gegenüber Vorgesetzten gilt als Verbrechen.

  33. Die Befehlsverweigerung in besonders schwerem Fall gegenüber dem Admiral gilt als Kapitalverbrechen.

  34. Die Meuterei gilt als Kapitalverbrechen. Als Meuterei wird die gemeinschaftliche Befehlsverweigerung, bis hin zu einer Revolte gegen Vorgesetzte bezeichnet.

  35. Die Vergewaltigung gilt als Kapitalverbrechen.

  36. Der Totschlag eines anderen Menschen, Elfen, Zwerg oder Ork gilt als Kapitalverbrechen.

  37. Der Bandenraub gilt als Kapitalverbrechen.

  38. Die Zusammenrottung zu einer verbrecherischen Organisation mit dem Zweck der Begehung von Kapitalverbrechen oder Verbrechen in wesentlichem Ausmaß gilt als Kapitalverbrechen.

  39. Der Eidbruch des Flottenschwurs, im schweren Maße, gilt als Kapitalverbrechen.

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Spieler der Flotte

Bernt7
Blue__Fox__
Fioxnv
sabrinamandy
Arrtakh

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Bilder


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(( Danke an @Nixedy für die Bilder ))

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OOC

Wie Bereits angekündigt bleibt Thyma Dorei bestehen.
So hat sich die Fraktion nun nur neu Entwickelt. Ich Danke für das Durchlesen und bin gespannt auf das Rp.

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