「村」Dorf Shinokami - Sitz der Präfektur Morikaigan


© FOTS Fantasy

„O Sakura Blüte, wie Wolken leuchtend in der aufgehenden Sonne“

Bedeutung des Namens
Das Wort Shinokami (篠神) ist ein Kunstwort aus den Kanji für Geist/Gottheit und Krug/Gefäß. Dies soll die Verbundenheit mit den umliegenden Geister widerspiegeln, die das Volk des Dorfes zu der Natur pflegt. Shinokami selbst hatte eine ereignisreiche Vergangenheit.

Stadtbanner
banner
Das Banner des Dorfes Shinokami,
es wird durch die hohe Samuraifamilie der Muroshi (室市) vertreten.
In der Mitte befindet sich ein abgewandeltes Symbol des Takahashi-Klans. Die Farbe Rot bedeutet hier das Blut der vergangenen Kriege und die schwarze Umrandung symbolisiert das damit verbundene Leid. Der weiße Hintergrund deutet auf die friedlichen Absichten der Gründer von Shinokami hin.

Rassen
Shinokami ist eine Menschenstadt. Zwar sind alle Rassen willkommen, allerdings werden diese wahrscheinlich keine hohen Ränge annehmen können. Das Dorf pflegt die japanische Traditionen seit der zweiten Dynastie und ist ein Hort für jeden, welcher Ruhe und Frieden sucht in einem sicheren Hafen. Es wird keinen Unterschied zwischen den Rassen gemacht, voraus gesetzt, sie befolgen die Rechten und Pflichten des Dorf und Landes.

Religion
Jede Religion ist erlaubt, jedoch darf keine religiöse Handlung, welche das Verletzen oder Töten einer Person oder eines Tieres beinhaltet, praktiziert werden. Ebenfalls ist es den Priestern einer Religion nicht erlaubt über die wirtschaftlichen oder politischen Angelegenheiten des Dorfes zu reden. Die Ausübung des Shinto gilt in Namen des Dorfes als ehrenvoll und wird von dem Volk sehr geschätzt.

Mitglieder

Regierungsform
Shinokami wird durch einen hohen Rat aus Shogun geführt und die Bevölkerung ist in Gilden und Familien organisiert, wo bei sich eine Gilde immer nur eine Kooperation aus einzelnen Familienbanden besteht. Es gibt daneben die Beamten, welche vom einfachen Amtsgehilfen bis zum Dorfvorsteher geht. Die Beamten erfüllen Aufgaben zur Verwaltung von Handels- und Bauangelegenheiten und zertifizieren Abkommen mittels beglaubigte Dokumente. Die hohen Samuraifamilien schützen ihre Dörfer und treffen Beschlüsse über ihr Volk. Eine Besonderheit ist die Rekrutierung als Ashigami oder Yumi-Schützen, da diese an der Seite von Bushi und Samurai kämpfen dürfen, werden diese Männer und Frauen durch ihre Bereitschaft und Treue sehr respektiert.

Hierarchie

  • 将軍, Shogun (Ratsmitglieder)
  • 棟梁, Toryo (Familienoberhaupt)
  • 侍, Samurai(Adelsfamilien und Veteranen)
  • 大徳, Daitoku (Dorfvorsteher)
  • 小仁, Shōnin (Stellvertreter/Direktor)
  • 大礼, Dairai (Amtsmeister)
  • 小信, Shōshin (Wachmeister)
  • 大義, Daigi (Amtsaufseher)
  • 小智, Shōchi (Amtsgehilfe)
  • 足軽, die Ashigaru (& deren Bogenschützen)
  • 人口, das einfache Volk (Kaufleute, Handwerker, Mönche und Bauern)

Verwaltungsform
(Platzhalter für Bild)
Die Präfektur Morikaigan (森海岸) ist ein semi-feudales Rechtssystem, an der Spitze stehen die Shogun der jeweiligen Samuraifamilien. Die Dörfer sind in einzelne Verwaltungsbezirke gegliedert, die einer örtlichen oder regionalen Samuraifamilie unterstehen. Unter diesen teilweise adligen und tapferen Familien stehen die Beamten und Dorfvorsteher, die in Namen ihren jeweiligen Herren ihre Dienste verrichten. Das japanische Hoheitsgebiet Morikaigan ist in drei Verwaltungsbezirke gegliedert. Hauptsitz der Präfektur ist das Dorf Shinokami. Die beiden Außenbezirke sind das Hafendorf Chibaki und das Bergdorf Higenko, welche sich unabhängig vom Sitz verwalten. Das Hafendorf Chibaki im Südwesten ist bekannt für den Seehandel und Schiffbau. Das Bergdorf Higenko im Nordosten wurde als Reaktion auf die starken Bedarf an Stein wie Schiefer, Kalkstein, Granit und Marmor errichtet. Außerdem stehe dort eine große Waffenschmiede des Landes. Shinokami selbst ist eher als kleines und ländliches Dorf mit vielen Forst- und Landwirtschaft bekannt. Auch verwaltet es den Handel zu Land.

Verfassung

§1.1 Die Würde jedes Bürgers ist unantastbar.
§1.2 Jeder Bürger hat das Recht auf eine Unterkunft.

  • (a.) Städtische Architekten können bei beim Rathaus eine Baugenehmigung beantragen. Solange diese sich nicht nach §4.1 widerspricht.
  • (b.) Jeder Bürger muss vor der Baugenehmigung ein Grundstück von einem Samurai oder Shogun erwerben.

§1.3 Jeder Bürger hat das Recht einen Beruf auszuüben. Es gilt freie Berufswahl.
§1.4 Jeder Bürger kann hinter den Stadtmauern Schutz vor feindlichen Mächten suchen.
§1.5 Jeder Bürger kann einen Verkaufsstand beantragen.

  • (a.) Die ersten zwei Verkaufsstände sind gebührenfrei.
  • (b.) Für Jeden weiteren Verkaufsstand wird eine mindestens Mietgebühr erhoben.

§2.1 Jeder Bürger ist verpflichtet im Notfall und Krieg seine Stadt mit der Waffe zu verteidigen.

  • (a.) Jeder Bürger im Alter von 16 Jahren nimmt am städischen Wehrdienst teil. Anlaufstellen sind die örtlichen Dojo. Es gilt eine drei Jahre mindestens Dienst abzulegen. Längere Dienstzeit sind verhandelbar.
  • (b.) Wehrdienstverweigerer und Zivilisten werden in Schutz vor Gewalt und Angriffen genommen.

§2.2 Jeder Erwerbstätige zahlt Steuern, sie richten sich je nach ihrer Steuerklasse.
§2.3 Den Anweisungen der Samurai, eines hohen Beamten oder eines Shogun ist Folge zu leisten.
§2.4 Diebstahl ist verboten und wird mit Bußgelder verfolgt.

  • (a.) Hehlerei ist ebenso verboten und wird mit Bußgelder verfolgt.
  • (b.) Einem hohen Beamten, einem Samurai oder einem Shogun ist es erlaubt ohne Ankündigung Bürger und Bürgerinnen in Gewahrsam zu nehmen, wenn ihnen Beweise für trügerischer oder wettbewerbsbeschädigend Handeln vorliegen.

§2.5 Gewalttätige Handlungen unter Bürgern und Bürgerinnen werden nicht geduldet.
§2.6 Hochverrat wird mit der höchsten Strafe bestraft. Höchst Strafe ist Tod durch Galgen.
§3.1 Personen die sich nur vorübergehend in der Stadt aufhalten, haben nicht die gleichen Rechte wie Bürger und Bürgerinnen. (§1.1 - §1.5)

  • (a.) Reisende haben Recht auf ein Zimmer zunehmen.
  • (b.) Bietet sich kein freies Zimmer in Gaststätten, sind die Bürger und Bürgerinnen verpflichtet dem Reisenden ein Zimmer in ihrer Unterkunft anzubieten.
  • (c.) Weigern sich die Bürger und Bürgerinnen dem Folge zu leisten wird ein Bußgeld in Höhe der Unterhaltskosten des Reisenden erhoben.

§3.2 Kein Fremder darf die Stadt ohne Genehmigung eines Samurai, hohen Beamten oder des Shogun betreten.

  • (a.) Ausnahme sind die amtliche anerkannte Personalpässe für ausländische Persönlichkeiten.
  • (b.) Ein Personalpass kann nur von einem Amtsmeister oder Beamten mit höheren Rang ausgestellt werden. Ausgestellte Pässe von Beamte niedrigeren Rang gelten als ungültig.

§3.3 Reisende haben sich an die Sitten und Bräuche in den Städten zu halten. Widerstand gegen örtliche Bräuche werden bestraft.
§3.4 Das Betreten von Badehäuser und Onsen ist den Reisenden nicht gestattet.
§3.5 Das Betreten von Dojo und Schießplätzen ist den Reisenden nicht gestattet.
§3.6 Das Betreten von den Grünflächen der Samurai ist den Reisenden nicht gestattet und wird mit einer Prügelstrafe verfolgt.
§3.7 Öffentliche Tempel und Schreine sind erst nach der Reinigung der Hände und Füße zu betreten. Nicht Einhaltung werden mit Bußgelder verfolgt.
§4.1 Jedes Bauwerk muss von einem städtischen Architekten erbaut werden oder mit einer Lizenz eines hohen Beamten oder des Shogun genehmigt. Sollte ein Gebäude illegal gebaut werden wird es ersatzlos abgerissen. (Baustil ist asiatisch)

  • (a.) Anklage können beim Amt eingereicht werden. Generell gilt vor Anklageerhebung einen Nachweis für das Grundstück vorzulegen.
  • (b) Anträge ohne Grundstücknachweis werden ersatzlos abgelehnt.

§5.1 Wegfallend.
§5.1.1 Das Trinken auf der Straße behindert die innere Sicherheit und wird dreimal ermahnt. Nach der dritten Ermahnung folgt Bußgeld für öffentliches Ärgernis.
(a.) Alkoholische Getränke sind in dafür vorgesehene Izakaya und auf Festplätze einzunehmen. Der Besitz von Alkohol wird strafrechtlich nicht weiterverfolgt.
§5.2 Die Samurai sind für die innere Sicherheit zuständig und hat die Pflicht die Ordnung mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten.
§5.3 Das Betreten des Palastes ist ohne schriftliche Genehmigung durch einen hohen Beamten oder die Samurai verboten.

  • (a.) Dies gilt sowohl für Bürger als auch Reisenden.

§6.1 Der Richter entscheidet über die Strafe.
§6.2 Der Shogun ist imstande, die Urteile abzusegnen oder zu revidieren.
§6.3 Jeder Bürger hat ein Recht auf einen fairen Prozess.
§7.1 Ein Shogun wird durch die Empfehlung eines Samurai aus einer anderen Familie zu diesem Titel erhoben.
§ 7.2 Es ist nicht erlaubt Empfehlung für sein eigenes Haus zugeben.
§ 7.3 Shogun haben als Rat das Recht über die Gesetzgebung und deren Änderungen zu bestimmen.

  • (a.) Eine Gesetzgebung oder Gesetzänderung geschieht immer an den Tagung des hohen Shogunrat. Sie werden gemeinsam getroffen.

§ 7.4 Alleinherrschaft gilt als Landesverrat und wird mit der höchst Strafe bestraft.
§7.5 Shogun haben Anspruch auf eine eigene Festung in ihrem Territorium.
§7.6 Shogun können Grundstücke auf in ihrem Territorium an Bürger verkaufen.
§7.7 Shogun haben ein Veto-Recht, wenn dieses durch die Samurai nicht abgelehnt wird.
§7.8 Ein Toryo ist immer der Älteste in der Samuraifamilie und gilt als Oberhaupt unter den Samurai.
§ 7.9 Ein Toryo führt die Samuraifamilie und kann für als auch gegen den Shogun reden. Es gilt dabei die Höflichkeit zu bewahren.
§7.10 Toryo werden immer nach Samuraitradition der nächst ältere Bruder/Sohn des Vaters ernannt.

  • (a.) Es ist verboten eine Frau auf diese Position zu setzen. In Falle keines neuen männlichen Nachkommen, dass die Samuraifamilie durch einen gewählten Shogun vertreten wird.

Geschichte

Alles begann als sich vier Personen aus dem Osten auf den weiten Weg in eine neue Zukunft wagten. Sie durchquerten Gebirge, Täler, dichte Wälder, Wüsten und begegneten so manchen Gefahren und seltsamen Wesen. Als sie in Parsifal ankamen, lernten sie auf dem Weg durch die Hauptstadt zwei Leute aus dem Norden kennen, die sich der Gruppe anschlossen. Als sie erschöpft von der langen Reise noch etwas in der Taverne verweilten, wurde ein Mann, der auch aus dem Norden stammt, auf sie aufmerksam. Sie kamen ins Gespräch und alle stellten schnell fest, dass sie ein neues Leben beginnen wollen. Die Vorstellungen gingen zwar teils weit auseinander aber irgendwie passte die Stimmung am Tisch. Wie sich herausstellte waren zwei von dem drei Neuen ein Geschwisterpaar und der dritte ein Fischer. Sie beschlossen zusammen weiter zu reisen. Wenig später stürmten sie voller Vorfreude aus der Taverne. Plötzlich hörte man Pferdehufen. Das Ross hielt an und ein augenscheinlich wohlhabender junger Mann stieg ab. Er beäugte die sieben zuerst kritisch aber ließ sich auf ein Gespräch ein. Als er bemerkte, dass alle genau wie er selbst eine neue Heimat suchten, schloss er sich der Gruppe an. Die Welt außerhalb der Hauptstadt wirkte noch unwirklich, unbewohnt und durch die unberührte Natur auch etwas gefährlich. Durch diese Umstände und den Umtrunk in der Taverne wurde allen klar das man nur zusammen hier leben könne.
Die Stadt Shinokami war gegründet…

…Nach langer Zeit, in der sich die Stadt Shinokami gefestigt hatte und um ihre ehemaligen Gründer Frieden fanden, brach eine Ungewissheit über die Stadt aus. Wer wird die Stadt nun führen. Es dauerte nicht lange bis Splittergruppen zu einem Bürgerkriegen aufriefen, welche das neue Machtvakuum ausnutzen um eigene Einflüsse in Reich zu verbreiten. Die Stadt wurde durch diese Unruhen massiv verwüstet und zuletzt durch Piraten und Plünderer heimgesucht. Einige Jahre vergingen und ein Samurai aus dem Haus Saito betrat das Land. Er sah die Verwüstung und wie sich die reichen Samurai um diese Zerstörung kaum scherte. So sammelte er um sich so viele Ashigaru wie möglich und vertrieb die Unruhestifter aus der Stadt. Nach dem die Unruhestifter vertrieben waren, ging er mit einer Horde wütender Bürger und Bürgerinnnen zu der Clan-Feste und leitet damit eine neue Ära ein. Saito Muraki, der edle Samurai brach ein neues Zeitalter an, in dem die Samurai und die Shogun in ihrem Namen bemüht waren das Volk sowohl von Innen als auch von Außen zu beschützen. Ein Herr, der sein Volk verhungern lässt oder anderen Abarten tat soll den Stand des Samurai verstoßen werden und als Ashigaru Frontdienst ableisten. Gleichsam bemühte jedes Haus um die Gunst des Volks als rechtschaffen und edle angesehen zu werden. So setzte jedes Haus Einfluss auf die anderen Adelshäuser. So wird bis heute hin die Politik durch Geschicke der Samurai um die Gunst des Volkes wettgestreitet …

Quelle

(Änderungen können jederzeit auftreten)

9 „Gefällt mir“

Freue mich auf das Projekt! Endlich ne schöne asiatische Stadt :earth_asia:

Kommt hier noch was?

Shinokami ist an Gabilgathol angegliedert und sucht derzeit einen neuen Besitzer

Wäre schön wenn es dem Besitzer dann freisteht auch ne eigene Stadt (ohne unter eurem Einfluss) zu sein zu gründen, dann finden sich sicherlich noch mehr Interessenten

Das ist nach derzeitiger Stadtlore nicht möglich, leider. Da empfehlen wir dann eher die Stadt @Aichi.

1 „Gefällt mir“

Laut welcher Stadtlore ist das nicht möglich?

Ist in der Klärung. :slight_smile:

Was für eine Stadtlore? Ich weiß nur, dass ihr doch die Stadt abbauen wollt und die restliche Fläche für Feldfrüchte nutzen wollt. oder nicht? Zumindest sollte ich schon anfangen die Clan Festung abzubauen und die Blöcke ins Lager bringen. Das mit der Stadtlore ist mir neu, auch das Gabigathol es als Stadt sieht.
Es gibt nur einen Weg bis zu der Anhöhe im Osten danach endete die Straße dort. :thinking:

Edit: Dabei ist meine Meinung, dass man es vom Team resetten lassen sollte und lieber am Hafen weiterbauen.

1 „Gefällt mir“

Ebenso in der Klärung.