Die Minenstadt Neu-Bona
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Gründungsgeschichte
Einst thronte Bona als prächtige und reiche Zwergenstadt inmitten einer majestätischen Winterwunderwelt. Die schneeweißen Gipfel der umgebenden Bergriesen wachten über die Stadt und schenkten ihr eine königliche Bühne. Während der klugen Regentschaft von König Gael erstrahlte die Stadt in einer glorreichen Ära, in der Handel und Kultur in voller Blüte standen. Jedoch war ihr Glück von begrenzter Dauer.
An einem verhängnisvollen Tag wurde sie von einer feindlichen Streitmacht überwältigt, die keine Spur von Barmherzigkeit zeigte. Die Gier und der Neid vereinten die Elfen und Orks zu einer bedrohlichen Allianz, die über die Zwerge von Bona herfiel und Verderben und Verwüstung brachte. Die Verteidigung blieb standhaft, selbst gegen die überwältigende Übermacht konnte sie nicht überwunden werden. Die einst so schützenden Stadtmauern, die fest und stark standen, wurden nun von der hinterhältigen Zauberei der Elfen langsam zersetzt. In jenem Moment durchbrachen die Eindringlinge die Abwehr, wie ein reißender Strom eine Staumauer.
Mit dem Zusammenbruch der äußeren Schutzmauern sank auch die Zuversicht der Zwerge von Bona in einen bodenlosen Abgrund. In den Gassen tanzten lodernde Flammen, Schreie durchdrangen die Stille, die einst dort herrschte, und der Duft von Rauch und Asche lag schwer in der Luft. Oh du ehrwürdige Büchersammlung, die Schatzkammer des Wissens, stand in Flammen. Die Schreie nach Beistand an die Menschheit verhallten ungehört. Die winzigen Bewohner von Frisch-Bonita wagten sich auf die endlose See hinaus, zahlreiche von ihnen sind im Laufe der beständigen Flucht und Furcht spurlos verschwunden. Dennoch entdeckten sie eine frische Stätte. Ein Fleckchen, wo sie sich geborgen wussten. Ein Platz weit weg von allen Neidern und Kriegshungrigen. Auf einer verlassenen Insel entdeckten sie eine Zuflucht, ein frisches Zuhause. Die düsteren Klippen, die majestätische Spitze und der unerschütterliche Fels verhießen Schutz und ein erneutes Erblühen der Zivilisation. Die kleinen Bewohner dieser Behausung nennen sie liebevoll Neu-Bona, als Tribut an ihre entfernte Heimat und ihre Ahnen.
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Stadtbanner und Bedeutung
Farben:
Gelb: Die Farbe Gelb repräsentiert zwei wichtige Faktoren der Zwerge von Bona. Erstens ist die Farbe ihrer früheren Könige und zweitens ist es die Farbe des Goldes.
Rot: Die Zwerge von Bona sind sehr stolz auf ihre Hochöfen denn ihre Flammen verlöschen nie.
Blau: Eine Hommage an das schützende Meer, welches die Zwerge von Neu-Bona schützt, an die Mauern der früheren Stadt Bona und des Erzes welches die Zwerge eins reich machte.
Symbolik/ Heraldik:
Der blaue Rahmen steht stellvertretend für den Ort der neuen Heimat. Es steht für das Meer welches schützend die Zwergeninsel umschließt. Die zwei horizontale rote Balken stehen für die fließende Lava die für die Hochöfen und somit auch der Leben der Zwerge notwendig ist um das Überleben zu sichern.
In der Mitte des Banners versteckt sich das goldene Kreuz, das letzte große Überbleibsel der königlichen Royalität.
Die vier gelben Eckpunkte stellen die Beständigkeit der Zwerge dar, denn sie versprechen hiermit die selbe Beständigkeit wie der Stein der sie auf Ewigkeiten umschließt.
Herkunft:
Der junge Gelehrte Kellan erschuf aus dem alten Banner Bonas das neue Versprechen welches sich in diesem Banner wiederfindet. Er verband als jüngster Überlebender des Untergangs von Bona die alten Farben und Traditionen mit den Werten der neuen Zuflucht, Neu-Bona.
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Philosophie
Nach der traumatischen Flucht wollen die Zwerge von Neu-Bona dafür sorgen das ihre Kultur und ihr Wissen niemals mehr so kurz davor stehen verloren zu gehen. Sie haben sich zwar abgeschottet suchen dennoch die Freundschaft von anderen Zwergen da sie Wissen beherbergen könnten die bei der Flucht verloren gegangen sein könnten. Dieses Ziel versuchen sie durch unermüdliche ehrliche Arbeit zu erreichen.
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Kultur
Die Zwerge von Bona folgen strikt der Clankultur (siehe hier: Clanzwerge)
Fokussiert werden aber folgende Bereiche:
Traditionen/ Tugenden
• Ehre des Clans: Der Clan steht über allem. Die Zwerge aus Neu-Bona sind bereit, für ihren Namen und ihre Familie zu kämpfen und zu sterben.
• Handwerkskunst: Jeder Zwerg muss ein Handwerk beherrschen, sei es Schmieden, Steinmetzkunst oder Braukunst.
• Respekt vor den Ahnen: Die Zwerge aus Neu-Bona verehren ihre Vorfahren und halten regelmäßig Zeremonien zu ihren Ehren ab.
• Gastfreundschaft: Wer in die Hallen von Neu-Bona eingeladen wird, darf nicht feindlich behandelt werden – eine ungeschriebene Regel, die tief verwurzelt ist.
• Misstrauen gegenüber Fremden: Die Zwerge aus Neu-Bona sind neuen Bekanntschaften gegenüber äußerst skeptisch. Vertrauen muss über lange Zeit verdient werden, und Außenstehende müssen sich erst als würdig erweisen, bevor sie als Freunde betrachtet werden.
Feiertage
• Schmiedewoche: Eine Woche, in der alle Handwerker ihre besten Arbeiten präsentieren und Wettbewerbe stattfinden.
• Wintersonnenwacht: Ein Fest zur längsten Nacht des Jahres, bei dem Geschichten erzählt und neue Bündnisse geschlossen werden.
• Eisentag: Ein Tag, an dem gefallene Krieger geehrt und Waffen in ihrem Namen geschmiedet werden.
• Ernteschlagfest: Ein Fest zur Feier einer erfolgreichen Ernte, bei dem Speisen und Getränke ausgiebig geteilt werden.
• Tag des Erstschlags: Ein Fest, bei dem neue Lehrlinge ihren ersten Hammerschlag setzen.
• Ahnenfeuer: Ein Ritual, bei dem die Geister der Ahnen durch große Feuer geehrt werden.
• Biermond-Fest: Ein mehrtägiges Fest, das sich ganz dem Genuss des zwergischen Biers widmet.
Namen
Als typische Clanzwerge verzichten die Zwerge von Bona auf einen Nachnamen und nutzen lieber ein „von Bona“ als Beiname
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Rassen
In Neu-Bona werden hauptsächlich nur Zwerge aufgenommen. In Ausnahmen sind jedoch auch ausgewählte Elfen willkommen
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Gesellschaftliche Struktur
Die Zwerge von Neu-Bona werden von einem Rat aus 8 der Ihren geleitet. Ihr Ratsvorsitzender (Pirmin von Bona) und sein Stellvertreter (Kellan von Bona) in Vertretung sind bemächtigt die alltäglichen Geschäfte ohne Ratsentscheid zu regeln, um ein effektives Handeln zu gewährleisten.
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Zwergisches Gesetzbuch (ZGB)
Abschnitt 1- Gesetz von Bona
§ 1 Anwendbarkeit und Gültigkeit
(I) Dieses Gesetz gilt uneingeschränkt für die Staatsmine Neu-Bona. Jedermann ist verpflichtet sich an Gesetz und Ordnung zu halten.
(II) Dieses Gesetz kann nicht abgeschafft werden. Zur Änderung bedarf es einer demokratischen Abstimmung.
(III) Gesetzesvorschläge können auf Jedermanns Verlangen zur abstrakten Normenkontrolle dem Richter vorgelegt werden. Dieser prüft ausschließlich die Vereinbarkeit mit geltendem Recht.
(IV) Bei der Bildung von Bündnissen wird dieses Recht nicht durch bestehendes altes Recht oder neu geschaffenes Recht verdrängt. Eine Änderung des Rechts ist möglich, unter Vorbehalt der Wahrung wesentlicher Bestandteile dieses Gesetzes.
§ 2 Gerichtsbarkeit
(I) Streitigkeiten werden vor Gericht verhandelt. Es gibt ein zuständiges Gericht. Ein Gerichtsvorsitz besteht in jedem Fall aus einem Richter. Im Falle öffentlichen Interesses sind dem Richter zwei Schöffen zur Seite zu Stellen. Schöffen werden durch den Richter bestimmt. Schöffen müssen zwingend Zwerge sein, die die Staatsgräberschaft Neu-Bonas besitzen.
(II) Streitigkeiten erfassen privatrechtliche, strafrechtliche sowie Streitigkeiten im Bürger- Staat Verhältnis.
(III) Der Kläger hat zur schnelleren Klärung der Sache die Möglichkeit einen Schiedsmann zu beauftragen, der die Streitigkeit außer Gerichtlich versucht zu klären.
(IV) Jeder Verstoß kann dem Gericht angetragen werden. Im Falle von öffentlichem Interesse bedarf es keiner Anzeige durch den Klageberechtigten.
§ 3 Staatsstrukturaufbau
(I) Es herrscht eine dreiteilige Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive.
(II) Die Judikative darf in diesem Gesetz vorgesehenen Ausmaß in Sachen der Legislative eingreifen.
§ 4 Steuern und Abgaben → Nur Ausländer zahlen steuern ändern
(I) Einwohner der Minenstadt Neu-Bonas zahlen keine Steuern
(II) Die Höhe der Steuern bestimmt sich am jeweiligen Einkommen.
(III) Gewerbetreibende haben eine Gewerbegebühr in Höhe von 10% ihres Gewinns zu zahlen. Dies gilt auch für Freiberufler.
(IV) Im Falle der Aufnahme eines Darlehens des Staates Neu-Bonas kann der Staat den vollen täglichen Sold verlangen in Höhe von 100 Gold. Diese Vorschrift kann ausgesetzt werden. Eine Einsetzung ist jederzeit möglich durch das Rathaus.
§ 5 Zahlungsverzug der Steuer
(I) Können Steuern nicht beglichen werden, können diese nachgezahlt werden.
(II) Es wird eine Frist von 2 Wochen eingeräumt die Steuern samt 5% Zinsen zu begleichen.
(III) Bei Ausbleiben der Zahlung droht der vorübergehende Sklavenstatus.
(IV) Die Steuer ist keine höchstpersönliche Zahlungspflicht. Durch Vereinbarung kann ein Dritter diese begleichen. Der Schuldner steht in den Diensten des Gläubigers, bis er den Betrag abgezahlt hat. Die Vereinbarungen dürfen nicht gegen Treu und Glauben verstoßen. Die Vereinbarung muss richterlich beurkundet werden. Sie hat beim Richter stattzufinden.
§ 5a Gesetzgebung
(I) Gesetze werden ausschließlich vom Rat beschlossen
(II) Der Rat muss mindestens über die Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder verfügen.
§ 6 Strafen
(I) Strafen, die dieses Gesetz kennt, sind Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Auflagen, Enteignung sowie Verbannung aus der Staatsmine.
(II) Für die Enteignung müssen die Voraussetzungen des § Eigentum vorliegen.
(III) Das Strafmaß wird im Ermessen des Gerichts gehandhabt.
Abschnitt 2- Leben in Bona
§ 7 Rechte für Individuen
(I) Die Würde des Zwerges ist unantastbar. Es dürfen keine Witze über die Größe dieser gemacht werden.
(II) Alle Zwerginnen und Zwerge sind vor dem Gesetz gleich.
(III) Verbündete genießen den Schutz dieses Gesetzes. Zwergenrechte, mit Ausnahme des Abs. I, finden keine Anwendung auf sie.
(IV) Dieses Gesetz gilt nicht für Sklaven. Sklaven werden behandelt wie Nutztier. Ihnen stehen keine Rechte zu. Für den Verkauf finden die Regelungen zur Übertragung von beweglichen Sachen Anwendung. Sie gehören ausschließlich ihrem Eigentümer.
(V) Jeglicher Verkauf von Sklaven und Nutztier muss im Rathaus gemeldet und eingetragen werden und den Vorschriften des Sklavenmeldegesetzes entsprechen.
§ 8 Volljährigkeit
(I) Als Volljährig gilt jeder Zwerg, der das 80. Lebensjahr vollendet hat.
§ 9 Sklaven
(I) Sklaven haben ihrem Eigentümer zu gehorchen.
(II) Jeder Sklave, der keine Schuld begleicht, steht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu seinem Eigentümer.
§ 10 Bauvorhaben
(I) Größere Bauvorhaben sind zu melden. Diese bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Stelle im Rathaus.
(II) Kleinere Bauvorhaben sind ohne Meldung möglich, soweit sie in das Stadtbild Bonas passen. Ist dies nicht der Fall, werden sie beseitigt.
Abschnitt 3- Eigentum
§ 11 Eigentum
(I) Das Eigentum gilt als absolutes Recht gegenüber Jedermann.
(II) Haustiere, ausschließlich gezähmte Tiere, sind privatrechtlich unter den Vorschriften des Eigentums zu subsumieren.
(III) Ein Angriff auf ein Haustier wird als Angriff gegen den Eigentümer verstanden. Als Angriff gegen den Eigentümer wird die Sache vor Gericht verhandelt.
(IV) Der Staat hat die Möglichkeit zur Enteignung. Er ist verpflichtet einen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Es muss ein gewichtiger Grund zur Enteignung bestehen.
§ 12 Haustiere
(I) Obdachlose Haustiere, insbesondere Hunde, sind dem Gericht in Obhut zu geben.
Abschnitt 4- Wirtschaft
§ 13 Liquidität
(I) Bona führt eine Kollektivbank. Diese steht unter der Aufsicht des Schatzmeisters.
(II) Größere Zahlungsziele müssen im Plenum gemeinsam abgesprochen sein. Hierbei muss ein Datum festgelegt werden, bei dem mindestens 50% der Stimmberechtigten Staatsgräber erscheinen. Weiterhin erfordert eine Investition, die 60% des vorhandenen Kapitals der Kollektivbank übersteigt eine 2/3 Mehrheit unter den Anwesenden.
§ 14 Handel
(I) Zwerge Neu-Bonas zahlen für Leistungen nichts untereinander.
(II) Der Handel Dritter auf der Staatsmine Neu- Bonas ist nur durch eine Lizenz möglich.
(III) Eine Lizenz erwirbt man beim Rathaus.
Abschnitt 4- Kampf
§ 15 Kriegsfall
(I) Im Kriegsfall hat der Ratsvorsitz oder ein von ihm ernannter Befugter für die Dauer des Krieges das alleinige Kommando.
(II) Alle volljährigen Zwerge sind dazu verpflichtet im Kriegsfall Dienst an der Waffe zu leisten. Ausnahmen bilden allein kranke Zwerge.
§ 16 Magie
(I) Jegliche schädliche Form der Magie oder Hexerei ist verboten.
(II) Das anpreisen von schädlicher Magie ist verboten.
§ 17 Waffen
(I) Das verdeckte Tragen von Waffen ist auf der Staatsmine Bonas untersagt.
(II) Waffen sind im technischen Sinne, die nach ihrer Art und Anfertigung nicht nur geeignet, sondern dazu bestimmt ist, Zwerge durch ihre magische oder mechanische Wirkung physisch zu verletzen.
(III) Waffen, die im engsten Sinne auch als Werkzeug benutzt, werden können, dürfen zum Zwecke der Selbstverteidigung genutzt werden.
(IV) Im Falle von Notwehr oder Notstand ist es gestattet Waffen im Sinne des Abs. III zu nutzen.
§ 18 Ausnahmen
(I) Ausschließlich Stadt- und Marktwachen der Minenstadt Neu- Bona und ihrer Verbündeten ist es erlaubt in Verdachtsfällen Waffenverbotszonen mit Waffen zu betreten.
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Mitglieder der Stadt
Pirmin von Bona (Schattenwolf148) = Ratsvorsitzender
Kellan von Bona (Pixelbombe) = Schatzmeister
Gael von Bona (DeutscheMaack) = Berater
Liam von Bona (xlogo04) = Oberst. der Wache
Niamh von Bona (somsella) = Heilerin
Murtagh von Bona (eppstadt) = Händler
Deirde von Bona (Schiefer_Stein42; CV fehlt noch) = Handwerkerin
Connor von Bona (Droski31; CV fehlt noch) = Richter
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Bündnisse
Zum Stand der Veröffentlichung gibt es kein festes Bündnis
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Bilder
Die frühere Mine aus Neu-Bona ist nun die neue Wohnhöhle
Die Brauerei der Stadt Neu-Bona
Der einzige offensichtliche Zugang zu der Oberfläche
Der erste Hochofen
Der erste Raum der Taverne steht
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Upgradepunkte
Die Stadt Neu-Bona wünscht sich eine Eisenmine